Naturpark Soonwald-Nahe
Der Naturpark Soonwald-Nahe ist ein geschützter Landschaftsraum, dessen Schutzzweck u.a. darin liegt, seine landschaftliche Eigenart und Schönheit, aber auch seinen pflanzlichen und tierischen Artenreichtum zu bewahren und zu bereichern und ihn für die naturschonende Erholung der Bevölkerung und einen landschafts-gerechten Fremdenverkehr zu entwickeln. Die Verwirklichung des Schutzzweckes obliegt dem Träger des Naturparks, der bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben vom Land Rheinland-Pfalz unterstützt und finanziell gefördert wird.
Bauen im Naturpark
In der Landesverordnung über den "Naturpark Soonwald-Nahe" vom 28. Januar 2005 sind Regelungen getroffen, die "alle Handlungen, die nachhaltig negative Auswirkungen auf den Schutzzweck bewirken, einer vorherigen Genehmigung durch die untere Landespflegebehörde bedürfen". Die untere Landespflegebehörde befindet sich bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück in Simmern.
Diese Genehmigungspflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, d.h. Vorhaben in einem Baugebiet oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) bedürfen keiner Genehmigung nach der Rechtsverordnung.
Zu den genehmigungspflichtigen Handlungen gehören beispielsweise die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen aller Art, die Errichtung von Festzelten, das Aufstellen von fahrbaren Verkaufsständen, die Herstellung von Gewässern oder die Anlegung von Material- oder Abfalllagerplätze, Motorsportanlagen. Die abschließende Liste der genehmigungsbedürfen Handlungen können Sie dem Text der Rechtsverordnung entnehmen, der unten für Sie zum Herunterladen bereitgestellt ist.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück oder an uns.
Zur Zeit läuft das Verfahren zur Änderung der Landesverordnung. Hauptschwerpunkte sind die Aufnahme weiterer Gemeinden sowie die Ausweisung von zwei besonders geschützten Kernzonen "Soonwald" und "Lützelsoon". Nach Abschluss des Verfahren und Inkraftsetzung der Änderungen werden wir auf dieser Seite den Änderungstext sowie die "neue" Karte veröffentlichen.