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Modernisierungsmaßnahmen

Förderung privater Modernisierungsmaßnamen

Von der Ortsgemeinde Gemünden und der Stadt Kirchberg wurden Modernisierungsrichtlinien zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden beschlossen, die seit dem 18.05.2017 anwendbar sind.
Die Modernisierungsrichtlinien bilden die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden innerhalb der Sanierungsgebiete. Es können umfassende Sanierungen an Gebäuden gefördert werden. Grundsätzlich setzt dies voraus, dass das Gebäude im Sanierungsrahmen-plan als modernisierungs- und instandsetzungsbedürftig eingestuft wurden.

Modernisierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen müssen grundsätzlich vor Baubeginn zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde bzw. Stadt in einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung vertraglich vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Höhe der Förderung beträgt in beiden Sanierungsgebieten grundsätzlich 30% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 25.000 Euro in Gemünden und 30.000,00 Euro in Kirchberg. Bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung kann der Kostenerstattungsbetrag um bis zu 10 % erhöht werden, jedoch höchstens auf 30.000 Euro in Gemünden und 50.000 Euro in Kirchberg.

Die jeweiligen Sanierungsgebiete finden Sie unter der entsprechenden Gemeinde.