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Klimaschutz

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das zentrale Koordinierungsinstrument einer Kommune, um den Wärmesektor klimaneutral zu gestalten und maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern beizutragen.

Durch die Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und der vorhandenen Infrastruktur werden maßgeschneiderte Konzepte entwickelt und an die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten der beteiligten Kommunen angepasst. Im Fokus steht dabei, CO2-Emissionen zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern sowie erneuerbare Energien im Wärmesektor verstärkt zu nutzen.

Fragen und Antworten rund um die kommunale Wärmeplanung finden Sie in den folgenden Abschnitten:

  • Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die KWP?

    Grundlage der kommunalen Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene (WPG), welches Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Die Umsetzung in Landesrecht wird in Rheinland-Pfalz Anfang 2025 erwartet. Entsprechend des WPG ist die Erstfassung eines Wärmeplans für die Kommunen des Kreises bis zum 30. Juni 2028 aufzustellen und alle fünf Jahre fortzuschreiben.

    Gemäß des Bundes-Klimaschutzgesetztes vom 12.12.2019, dürfen ab dem 1. Januar 2045 Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein. Diese Vorgabe wird bei der Erstellung der Wärmepläne berücksichtigt.

  • Wie wird der kommunale Wärmeplan erstellt?

    Die Planung erfolgt in vier Schritten: In einer Bestandsanalyse werden die aktuelle Wärmeversorgung und -verbräuche der Stadt unter die Lupe genommen. Anschließend werden Potenziale von erneuerbaren Energien und Sanierungen untersucht. Aus diesen Ergebnissen können der zukünftige Wärmebedarf und die Nutzung erneuerbarer Energien ermittelt werden. Anschließend werden einzelne Maßnahmen abgeleitet, mit denen die Ziele der Stadt und des Rhein-Hunsrück-Kreises erreicht werden können.

  • Wird der Datenschutz bei der Erstellung der KWP berücksichtigt?

    Gemäß dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz dürfen Energieverbräuche von Gas oder Wärme durch die Kommune nur erhoben werden, wenn sie keine personenbezogenen Daten beinhalten. Zur weiteren Anonymisierung werden bei Bedarf benachbarte Hausnummern und Baublöcke zusammengefasst, um bei der Darstellung keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher zu geben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben, werden gewahrt.

  • Welche Pflichten entstehen aus der Kommunalen Wärmeplanung?

    Für den Wechsel des Heizungssystems gibt es Unterstützungsangebote beispielsweise von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zudem hat der Bund Förderprogramme aufgesetzt, etwa für Zuschüsse zu Wärmepumpen, Photovoltaik oder energetischer Gebäudesanierung.

Das Vorhaben „KSI: Kommunale Wärmeplanung der Kooperation zwischen Stadt Boppard, VG Hunsrück-Mittelrhein, VG Kastellaun, VG Simmern-Rheinböllen und VG Kirchberg“ wird aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. 

Förderkennzeichen: 67K27264; Laufzeit: 01.05.2024 - 30.04.2025


Klimaschutzkonzept


Der Verbandsgemeinderat hat am 14.07.2021 ein Klimaschutzkonzept für die Verbandsgemeinde Kirchberg beschlossen. Das Konzept mit Maßnahmenvorschlägen zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern steht Ihnen nachstehenden als PDF-Datei zur Verfügung. Die Handlungsfelder umfassen hierbei sämtliche klimaschutzrelevanten Bereiche, z.B. von der erneuerbaren Stromerzeugung über die Mobilität bis zu kommunalen Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur.

Bei Ergänzungen zu den Maßnahmen können sich die Bürger gerne direkt an den Klimaschutzmanager wenden. Die Anregungen können auf Wunsch auch anonym behandelt werden.