Beteiligungsverfahren
Beteiligungsverfahren
Stadt Kirchberg - 6. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet an der B 421"
a) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
Datum Bekanntmachung: 13.02.2025
Veröffentlichung Planunterlagen: vom 14.02.2025 bis einschließlich 17.03.2025
b) Beteiligung Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit
§ 4 Absatz 2 BauGBSchreiben vom 13.02.2025
Frist für Stellungnahme: bis einschließlich 17.03.2025
Die nachfolgenden Dateien sind Bestandteil der Veröffentlichung / Beteiligung.
Aus der Bekanntmachung ergeben sich unter anderem die konkreten Inhalte der Öffentlichkeitsbeteiligung.PDF-Dateien:
Für Fragen zu diesem Verfahren steht Ihnen nachstehender Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
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Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen Stellungnahmen in elektronischer Form übermittelt werden. Dies kann durch Erklärung mit dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Online-Formular erfolgen.
Erklärung als Stellungnahme im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB
Zugang zu Bebauungsplänen
Die Bebauungspläne der Ortsgemeinden mit ihren Planzeichnungen und Textfestsetzungen finden Sie unter "Gemeinden", "Ortsgemeinden" und "Bebauungspläne". Sämtliche Bebauungspläne stehen Ihnen zur Einsichtnahme selbstverständlich auch in Papierform in unserem Hause zur Verfügung. Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan besteht, sagen wir Ihnen auf Anfrage gerne. Sie können aber auch auf den Seiten der jeweiligen Ortsgemeinden unter der Rubrik "Bebauungspläne" die "Übersichtskarten" herunterladen und so selbst nachprüfen, welche Bebauungspläne in der Gemeinde bestehen.
Eine vollständige digitale Sammlung aller rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie aber auch im "Geoportal Rhein-Hunsrück" (Fachkarten/Bauleitplanung).