ZV Gemeinden Flughafen Hahn
Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn
Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn besteht seit dem 01.01.2023 durch die Umstrukturierung des alten "Zweckverbandes Flughafen Hahn" aus den folgenden Mitgliedern:
- Ortsgemeinde Bärenbach
- Ortsgemeinde Büchenbeuren
- Ortsgemeinde Hahn
- Ortsgemeinde Lautzenhausen
- Ortsgemeinde Sohren
- Verbandsgemeinde Kirchberg
Aufgabe des neuen Zweckverbandes ist die gemeinsame Entwicklung und Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten auf den Gemarkungen der 5 Ortsgemeinden.
Verbandsordnung
Bebauungspläne
Nachfolgend sind die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen veröffentlicht. Soweit sie noch nicht rechtswirksam sind, sind sie als Entwurfsfassungen gekennzeichnet. Bei Planänderungen werden grundsätzlich nur die Fassungen wiedergegeben, die zuletzt maßgebend sind. Teilweise müssen auch noch vorherige Fassungen hinzugezogen werden, soweit nur Teilinhalte verändert worden waren (Unterschiede an den Bezeichnungen erkennbar).
Anhand der Übersichtskarte soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Planungen maßgebend und unter welcher Bezeichnung sie nachfolgend zu finden sind.
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:
im Zusammenhang mit Bauvorhaben
(Bauvoranfragen, -anträge, Freistellungsverfahren)Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.zu Verfahren von Bebauungsplänen
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gesamtübersicht
Gemarkung Bärenbach: Am Koblenzer Tor
- Ursprungsfassung
- 1. Änderung
- 2. Änderung
- 3. Änderung Entwurf
Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gemarkung Bärenbach: Im Heidefeld
Gemarkung Bärenbach: Photovoltaik Bereich 700
Gemarkung Bärenbach: Solarpark Hahn
Gemarkung Büchenbeuren: Im Schiffels
- 1. Änderung - ersetzt Ursprungsfassung -
- 3. Änderung
- 4. Änderung
Gemarkung Büchenbeuren: Neben der Enkircher Straß - Veränderungssperre -
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn hat am 09.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Neben der Enkircher Straß" (Gemarkung Büchenbeuren) und gleichzeitig eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planung für diesen Bereich.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit dem 26.10.2023 in Kraft und gilt längstens 2 Jahre. Bezüglich der Rechtswirkungen der Veränderungssperre wird auf § 3 der Satzung verwiesen.
Gemarkungen Büchenbeuren + Sohren: Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuren an der K 75 Entwurf
Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gemarkung Lautzenhausen: Autohof Lautzenhausen
Gemarkung Lautzenhausen: Gewerbepark am Flughafen Frankfurt-Hahn Entwurf
Für die Planung eines Gewerbeparks wurde ein Bebauungsplanverfahren bis zur Planreife nach
§ 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich kann der nachfolgenden Planzeichnung entnommen werden:Nach diesem Planungsstand haben sich allerdings andere Planungsabsichten ergeben, weshalb auf die Wiedergabe der weiteren bisherigen Planunterlagen verzichtet wird; die neuen Planunter-
lagen befinden sich noch in der Bearbeitung. Vorgesehen ist ein weiteres Beteiligungsverfahren für die neuen Planinhalte; diese werden zur gegebenen Zeit veröffentlicht.Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gemarkung Lautzenhausen: Mühlenweg
- Ursprungsfassung
- 1. Änderung
Gemarkung Sohren: Auf der Eisenkaul
- Ursprungsfassung
Die nachfolgenden Änderungsverfahren sind formell noch nicht abgeschlossen, d.h. die Planunterlagen sind noch nicht wirksam sondern es handelt sich um Entwurfsfassungen. Die Würdigungen der Stellungnahmen in den Beteiligungsverfahren sind erfolgt und es wurde jeweils ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
Über den aktuellen Stand der jeweiligen Verfahren können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.- 1. Änderung Entwurf - ersetzt Ursprungsfassung -
- 3. Änderung Entwurf
- 4. Änderung Entwurf
Gemarkung Sohren: Bereitstellungslager B 50 Entwurf
Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gemarkung Sohren: Betriebshof Blümling Baulogistik Entwurf
Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gemarkung Sohren: In der Sitters
- Ursprungsfassung
- 1. Änderung
- 2. Änderung
Gemarkung Sohren: Vor Gräfenheck
Niederschriften
Die Niederschriften finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.