ZV Gemeinden Flughafen Hahn

Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn


Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn besteht seit dem 01.01.2023 durch die Umstrukturierung des alten "Zweckverbandes Flughafen Hahn" aus den folgenden Mitgliedern: 

  • Ortsgemeinde Bärenbach
  • Ortsgemeinde Büchenbeuren
  • Ortsgemeinde Hahn
  • Ortsgemeinde Lautzenhausen
  • Ortsgemeinde Sohren 
  • Verbandsgemeinde Kirchberg

Aufgabe des neuen Zweckverbandes ist die gemeinsame Entwicklung und Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten auf den Gemarkungen der 5 Ortsgemeinden. 

  • Verbandsordnung

  • Bebauungspläne

    Nachfolgend sind die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen veröffentlicht. Soweit sie noch nicht rechtswirksam sind, sind sie als Entwurfsfassungen gekennzeichnet. Bei Planänderungen werden grundsätzlich nur die Fassungen wiedergegeben, die zuletzt maßgebend sind. Teilweise müssen auch noch vorherige Fassungen hinzugezogen werden, soweit nur Teilinhalte verändert worden waren (Unterschiede an den Bezeichnungen erkennbar).

    Anhand der Übersichtskarte soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Planungen maßgebend und unter welcher Bezeichnung sie nachfolgend zu finden sind.

    Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:

    im Zusammenhang mit Bauvorhaben
    (Bauvoranfragen, -anträge, Freistellungsverfahren)          

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    zu Verfahren von Bebauungsplänen                                  

    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Keine Mitarbeitende gefunden.

                                                                                            

    Gesamtübersicht


    Gemarkung Bärenbach: Am Koblenzer Tor

    • Ursprungsfassung


    • 1. Änderung


    • 2. Änderung


    • 3. Änderung   Entwurf

    Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
    Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Gemarkung Bärenbach: Im Heidefeld


    Gemarkung Bärenbach: Photovoltaik Bereich 700


    Gemarkung Bärenbach: Solarpark Hahn


    Gemarkung Büchenbeuren: Im Schiffels 

    • 1. Änderung  - ersetzt Ursprungsfassung -


    • 3. Änderung


    • 4. Änderung


    Gemarkung Büchenbeuren: Neben der Enkircher Straß  - Veränderungssperre -

    Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn hat am 09.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Neben der Enkircher Straß" (Gemarkung Büchenbeuren) und gleichzeitig eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planung für diesen Bereich.

    Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit dem 26.10.2023 in Kraft und gilt längstens 2 Jahre. Bezüglich der Rechtswirkungen der Veränderungssperre wird auf § 3 der Satzung verwiesen.


    Gemarkungen Büchenbeuren + Sohren: Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuren an der K 75  Entwurf

    Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
    Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Gemarkung Lautzenhausen: Autohof Lautzenhausen


    Gemarkung Lautzenhausen: Gewerbepark am Flughafen Frankfurt-Hahn    Entwurf

    Für die Planung eines Gewerbeparks wurde ein Bebauungsplanverfahren bis zur Planreife nach
    § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich kann der nachfolgenden Planzeichnung entnommen werden:

    Nach diesem Planungsstand haben sich allerdings andere Planungsabsichten ergeben, weshalb auf die Wiedergabe der weiteren bisherigen Planunterlagen verzichtet wird; die neuen Planunter-
    lagen befinden sich noch in der Bearbeitung. Vorgesehen ist ein weiteres Beteiligungsverfahren für die neuen Planinhalte; diese werden zur gegebenen Zeit veröffentlicht.

    Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Gemarkung Lautzenhausen: Mühlenweg

    • Ursprungsfassung


    • 1. Änderung


    Gemarkung Sohren: Auf der Eisenkaul

    • Ursprungsfassung

    Die nachfolgenden Änderungsverfahren sind formell noch nicht abgeschlossen, d.h. die Planunterlagen sind noch nicht wirksam sondern es handelt sich um Entwurfsfassungen. Die Würdigungen der Stellungnahmen in den Beteiligungsverfahren sind erfolgt und es wurde jeweils ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
    Über den aktuellen Stand der jeweiligen Verfahren können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    • 1. Änderung   Entwurf   - ersetzt Ursprungsfassung -


    • 3. Änderung   Entwurf


    • 4. Änderung   Entwurf


    Gemarkung Sohren: Bereitstellungslager B 50    Entwurf

    Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
    Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Gemarkung Sohren: Betriebshof Blümling Baulogistik    Entwurf

    Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
    Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Gemarkung Sohren: In der Sitters

    • Ursprungsfassung


    • 1. Änderung


    • 2. Änderung


    Gemarkung Sohren: Vor Gräfenheck

  • Niederschriften

    Die Niederschriften finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.