Verbandsgemeinde Kirchberg
Die Verbandsgemeinde Kirchberg in ihrer heutigen Zusammensetzung ist das Ergebnis der Verwaltungsreform aus dem Jahre 1970. Es handelt sich um den Zusammenschluss von 40 Ortsgemeinden aus Gebietsteilen der früheren Ämter Büchenbeuren, Gemünden und Kirchberg, der Zuordnung von zwei Ortsgemeinden aus dem Amt Rhaunen sowie einer Eingliederung der vormals verbandsfreien Stadt Kirchberg. Mitten im Hunsrück gelegen reichen die Flächen von den Höhen des Soonwaldes bis fast zur Mosel und bilden damit eine der größten Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz. In Kirchberg, der ältesten Stadt des Hunsrücks (die Verleihung der Stadtrechte fällt in das Jahr 1259), befindet sich der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Verbandsgemeinde
Nach Bodenfunden haben sich zuerst die Kelten (Treverer) um 400 bis 100 v. Chr. hier niedergelassen. Das häufige Vorkommen von Hügelgräbern, insbesondere in den Staatswaldungen Brauschied, Buschied und bei Ober Kostenz, bestätigt ebenfalls eine frühe Besiedlung vor der Römerzeit. Die spätere Römerstraße, Ausoniusstraße, von Bingen nach Trier führte mitten durch das Gebiet der Verbandsgemeinde. Durch den Sieg des Frankenkönigs Chlodwig fand die Römerherrschaft in Gallien 468 ihr Ende. Die nun hier sesshaft werdenden Franken betrieben eine intensive Bodenbewirtschaftung und bestritten ihren Lebensunterhalt durch Viehzucht, Ackerbau und Jagd. Die von ihnen eingeführte Dreifelderwirtschaft hat sich bis zum 19. Jahrhundert erhalten. In der Frankenzeit gehörte der Hunsrück größtenteils zum Nahegau. Nachdem die Gauverfassung vom 11. bis 15. Jahrhundert durch die Erbhoheit der Gaugrafen zum Erliegen gekommen war, bildete das Gebiet der heutigen Verbandsgemeinde Kirchberg seit dem 12. Jahrhundert einen Teil der Grafschaft Sponheim. Die Sponheimer Grafen waren es auch, die 1259 Kirchberg die Stadtrechte verliehen. In der Badischen Zeit im 18. Jahrhundert war Kirchberg Sitz eines Oberamtes mit einem Unteramt in Dill und den Pflegen Belg, Denzen, Koppenstein, Sohren und Kostenz. Zum Badischen Oberamt gehörten 31 Gemeinden der heutigen Verbandsgemeinde. In dieser Zeit blühte insbesondere das Marktwesen auf, was durch ein eigenes Kirchberger Fruchtmaß belegt ist. In der dann folgenden französischen Zeit entstand der Kanton Kirchberg mit den Mairien Dill, Gemünden, Kirchberg, Nieder Kostenz und Sohren. Unter preußischer Verwaltung (ab 1815) wurden die Ämter Kirchberg, Gemünden und Sohren (später Büchenbeuren) gebildet, die bis zur Verwaltungsreform 1970 bestanden. Von einer reichen geschichtlichen Vergangenheit im Bereich der heutigen Verbandsgemeinde zeugen das Schloss Gemünden, die Burgen Koppenstein und Dill, die spätgotischen Kirchen in Kirchberg und Metzenhausen, die Dorfkirchen in Dill, Hahn und Raversbeuren sowie mittelalterliche Häuser in Kirchberg und Gemünden.
Die Wirtschaftsstruktur der Hunsrückhöhen war in früheren Zeiten von der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Eine Umstrukturierung in der wirtschaftlichen Entwicklung setzte um die Jahrhundertwende mit industrieller Fertigung ein. Betriebe der Holzverarbeitung hatten eine frühe Bedeutung. Aber auch die Schiefer-, Quarzit- und Eisensteingewinnung trugen wesentlich zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse bei. Die Erwerbsmöglichkeiten waren jedoch nicht ausreichend und es kam zu Auswanderungen größeren Stils. Erst der Bau der Bahn brachte einen weiteren wirtschaftlichen Aufschwung. Die Bahnstrecke Simmern-Kirchberg wurde am 14.07.1901 und die Strecke Kirchberg-Morbach am 15.12.1902 eröffnet. Eine Stichstrecke von Simmern nach Gemünden konnte am 01.07.1922 dem Verkehr übergeben werden, wurde von der Bundesbahn im Rahmen der Rationalisierungsmaßnahmen am 29.09.1963 aber schon wieder eingestellt. Erste Erfolge einer Industrialisierung waren die Möbelindustrie in Sohren und die Holzverarbeitung in Kirchberg. Anfang der 70er Jahre konnten in Kirchberg Werke für Glasveredelung, Kunststoffverarbeitung und Aluminiumeloxierung im städtischen Industriegebiet an der B 421 neu angesiedelt werden. Wichtigster Arbeitgeber in der strukturschwachen Region war jedoch seit Anfang der 50er Jahre der NATO-Flugplatz Hahn. Er wurde 1993 von den Amerikanern aufgegeben, wobei rd. 13.000 Soldaten und ihre Angehörigen den Hunsrück verließen. Für die Verbandsgemeinde Kirchberg brachte dies ganz entscheidende Veränderungen. Der freigewordene Wohnraum führte zu verstärkten Zuzügen, insbesondere von Aussiedlern aus den Staaten Osteuropas und der früheren Sowjetunion, mit der Folge, dass die Einwohnerzahl von rd. 16.000 auf knapp 21.000 anstieg. Die Kommunen standen plötzlich vor der Verpflichtung, ihre Infrastruktur den Erfordernissen anzupassen, in erster Linie aber den Schulraum und die Kindergartenplätze zu schaffen. Zur vollständigen Integration der Neubürger fehlen immer noch die notwendigen Arbeitsplätze in Wohnortnähe.
Berechtigte Hoffnungen dürfen aber derzeit in den Flughafen Hahn gesetzt werden, der als größtes Konversionsprojekt des Landes Rheinland-Pfalz die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten mittleren Hunsrücks voranbringen soll. Deutliche Steigerungen im Passagier- und Frachtaufkommen zeigen bereits ihre positiven Auswirkungen am Arbeitsmarkt und hinsichtlich der baulichen Erneuerungen und Erweiterungen. Neben dem Flugbetrieb bietet die ca. 560 ha große Liegenschaft aber auch Angebote in den Bereichen Industrie- und Gewerbeansiedlungen, Aus- und Weiterbildung (Campus Hahn), Dienstleistung und Hotellerie sowie Sport und Freizeit (Golfplatz, Kartbahn) und beherbergt seit 1996 die Landespolizeischule.
Für Betriebsgründungen und Firmenexpansionen gibt es innerhalb der Verbandsgemeinde neben dem Flugplatzgelände eine Vielzahl von Standortalternativen. Im Industriegebiet Kirchberg sind noch rd. 15 ha verfügbar, zusätzlich liegen erschlossene Gewerbeflächen in Büchenbeuren, Dickenschied, Hirschfeld, Kappel, Kirchberg, Laufersweiler, Reckershausen und Sohren. Die Stadt Kirchberg und die Flugplatzanrainergemeinden sind Schwerpunktorte im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit Zuschussmöglichkeiten bis zu 18%, weitere Ortsgemeinden im Umkreis konnten bisher im Fördergebiet gehalten werden, so dass Investoren derzeit noch sehr günstige Voraussetzungen antreffen. Als gemeinsames Ziel bleibt allerdings, einen wesentlichen Standortfaktor, nämlich die Verkehrsanbindungen, zu verbessern mit besonderem Augenmerk auf einen vierspurigen Ausbau der B 50. Inwieweit sich die verbliebene Hunsrückbahn, die momentan nur noch Gütertransporte in ganz geringem Umfang abwickelt, erhalten oder sogar aufwerten lässt, ist mehr als fraglich.
Inmitten der reizvollen Hunsrücklandschaft gewinnt der Fremdenverkehr für die Verbandsgemeinde Kirchberg zunehmend an Beachtung, wobei der Erholungsort Gemünden, auch „Perle des Hunsrücks“ genannt, den Schwerpunkt bildet. Anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden sind Büchenbeuren, die Stadt Kirchberg, Laufersweiler und Sohren. Wälder, Felder und Wiesen laden ein zu gemütlichen Wanderungen, wobei dem interessierten Spaziergänger der geologische Lehrpfad und der Waldlehrpfad in Gemünden sowie der Fischereilehrpfad in Dillendorf auch Wissenswertes vermitteln können. Absolute Attraktion des Wanderwegenetzes - die aktuelle Wanderkarte ist beim Verkehrsbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg erhältlich - ist zweifelsohne die „Ausoniusstraße,“ eine frühere römische Militärverbindung von Bingen nach Trier, die nach dem römischen Prinzenerzieher und Dichter Magnus Decimus Ausonius benannt ist. Er hat diese Straße 368 bereist und in seiner Dichtung "Mosella" 371 gewürdigt. In einigen Teilabschnitten befindet sich sie noch in einem erstaunlichen Erhaltungszustand. In der Nähe von Dill sieht man die Nachbildung eines Wachturmes. In der Vorplanung befindet sich ein Stauseeprojekt am Simmerbach oberhalb von Gemünden, was sowohl für den Fremdenverkehr als auch für den Hochwasserschutz von Bedeutung wäre.
Dorferneuerungsmaßnahmen und Städtebauförderung haben dazu beigetragen, in den Orten die Wohnqualität zu verbessern und die Lebensgemeinschaften zu fördern. Kirchberg ist dabei, seine Altstadt zu sanieren, um Verkehrsberuhigung zu schaffen und Anreize zu bieten, die Wohn- und Geschäftshäuser zu renovieren. Im neuen Gewerbepark Tenhaeff am Schnittpunkt der Bundesstraßen 50 und 421 entstehen lukrative Flächen für Handel und Dienstleistung zur Versorgung der Bevölkerung von Kirchberg und Umgebung. Gemeinsam mit dem benachbarten Schul- und Sportzentrum sowie der gut frequentierten Stadthalle sieht man darin einen wichtigen Beitrag, die kulturellen und wirtschaftlichen Interessen im ländlichen Raum zu bewahren.
Wappenbeschreibung und -begründung
Unter schwarzem Schildhaupt, darin eine goldene, mit blauen und roten Steinen belegte Krone, Schild gespalten, vorne silber-rotes Schach, hinten gold-blaues Schach; belegt in der Mitte mit schwarzem Würfel, darin eine silberne Gewandschließe (Schnalle). Das Schildbord ist von Gold und Blau geviert.
Das Wappen ist nach den ehemaligen Amtswappen Kirchberg, Gemünden und Büchenbeuren gestaltet.
Die Krone im Schildhaupt wurde dem Amtswappen Büchenbeuren entliehen. Vordere und hintere Schildhälfte nehmen zur ehemaligen vorderen und hinteren Grafschaft Sponheim Bezug und zeigen die Symbole des ehemaligen Amtswappens Kirchberg.
Das Amtswappen Gemünden zeigte ehemals die Burg Gemünden, die im Besitz der Herren von Schmidtburg war.
Die blau-goldene Bordüre wurde gewählt, da alle ehemaligen drei Amtswappen die Symbole der vorderen Grafschaft Sponheim zeigten.Satzungen und Verordnungen
- Satzungen
- Verordnungen
- Satzungen
Haushaltssatzungen und Haushaltspläne
Flächennutzungsplan (Stand 5. Fortschreibung)
Der aktuelle Flächennutzungsplan (Fassung der 5. Fortschreibung) der Verbandsgemeinde Kirchberg ist am 04.07.2024 durch Bekanntmachung gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wirksam geworden.
Hinweise:
Wegen des Umfangs der Planunterlagen erfolgt eine Unterteilung in Kategorien.
Unter „Plankarten“ sind neben der Gesamtkarte (ca. 85 MB) insgesamt 6 Teilkarten (geringere Datei-
größen) wiedergegeben, gekennzeichnet mit der jeweiligen Lage des Teilbereichs. In diesen Unter-
lagen sind die erfolgten Änderungen der 5. Fortschreibung durch Schraffuren mit Legenden dargestellt (die Nummerierungen verweisen auf die Erläuterungen in der Begründung).Da oftmals Auszüge des Flächennutzungsplanes für eine spezielle Ortsgemeinde nachgefragt werden, sind als Zusatz unter „Auszüge Flächennutzungsplan – Ortspläne“ von jeder der insgesamt 40 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kirchberg - einschließlich des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn für dessen Zuständigkeitsbereich - Einzelkarten abrufbar. Teilweise sind mehrere Auszüge einer Ortsgemeinde vorhanden; bei den Ortsgemeinden, für die in der 5. Fortschreibung keine Veränderungen vorgenommen wurden, sind Ortspläne der vorherigen Fassung wiedergegeben.
Neben dieser Möglichkeit des Zugangs zu den Planunterlagen kann der Flächennutzungsplan auch in Papierform bei der Verwaltung eingesehen werden (§ 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB).
Bezüglich der Ausweisung von Sonderbauflächen für Windkraftanlagen wird ergänzend auf die gesonderte Veröffentlichung "Flächennutzungsplan (Teilplan Windenergie)" verwiesen.
Folgender Ansprechpartner steht Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Planunterlagen
- Allgemeines
- Plankarten
- Textdokumente
- Auszüge Flächennutzungsplan - Ortspläne
- Allgemeines
Flächennutzungsplan (Teilplan Windenergie)
Die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Teilplanung für die Windenergienutzung war am 06.06.2013 wirksam geworden.
Da in diesem Teilplan auch textliche Festlegungen zu den Sonderbauflächen für Windkraftanlagen getroffen wurden, die in der allgemeinen Fortschreibung (Stand 5. Fortschreibung) nicht erkennbar sind, werden nachfolgend die maßgebenden Planunterlagen der 4. Fortschreibung veröffentlicht.
In der Planurkunde regeln die "Festlegungen nach § 35 BauGB" die Zulässigkeit von Windkraftanlagen.
Bezüglich den allgemeinen Darstellungen hat zwischenzeitlich die 5. Fortschreibung die ältere
4. Fortschreibung ersetzt, weshalb die Ausweisungen außerhalb der Festlegungen zu den Sonderbau-
flächen für Windkraftanlagen an dieser Stelle nur eingeschränkte Aussagekraft haben.Folgender Ansprechpartner steht Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Planunterlagen:
Hinweis: Auf der Planurkunde ist eine Zeichenerklärung zu den speziellen Darstellungen für die Windenergieflächen vorhanden. Für die
weiteren allgemeinen Darstellungen des Flächennutzungsplanes wird auf die nachfolgend wiedergegebene Zeichenerklärung verwiesen.Neben dieser Möglichkeit des Zugangs zu den Planunterlagen können die gleichen Unterlagen der
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes auch in Papierform bei der Verwaltung eingesehen
werden (§ 6 Absatz 5 Baugesetzbuch).Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Kirchberg
Die Verbandsgemeinde Kirchberg war gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Lärmaktionspläne sind nach § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Grundlage für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen war die vom Land durchgeführte Lärmkartierung (Stufe 3) an Hauptlärmquellen, im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchberg an der B 50, B421, B 327 sowie an der L 182. Da eine sehr geringe Betroffenheit bzw. nach Abrundung im Ergebnis keine Betroffenheit vorlag, waren keine konkreten Maßnahmen festzuschreiben. Bei dem Plan handelt es sich um den vom Land zur Verfügung gestellten und empfohlenen Musterlärmaktionsplan.
Ein Entwurf des Planes wurde in der Zeit vom 28.06.2019 bis einschließlich 29.07.2019 zu jedermanns Einsicht offen gelegt und die Behörden als Träger öffentlicher Belange angehört. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ergab eine private Anregung sowie einen Hinweis einer Behörde auf eine redaktionelle Änderung. Bis auf diese eine redaktionelle Änderung kam es zu keiner weiteren Änderung des Entwurfsplanes. In der Verbandsgemeinderatssitzung am 18.12.2019 wurde der Lärmaktionsplan abschließend beschlossen.
Der Lärmaktionsplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Zimmer 415, eingesehen werden, er steht Ihnen aber auch als PDF-Datei zum Herunterladen nachstehend zur Verfügung.Ihre Ansprechpartner:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Lärmkartierung 4. Stufe - Öffentlichkeitsbeteiligung für den landesweiten Lärmaktionplan
Wie Sie aus den nachstehenden Informationen ersehen können, läuft derzeit das Verfahren für die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplanes. Zuständig sind nicht mehr die einzelnen Kommunen, sondern mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen das Land Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten stehen wir Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung wäre sinnvoll.Konzepte
- Einzelhandelskonzept
- Entwicklungskonzept Raum Flughafen/B50 und Stadt Kirchberg
- Klimaschutzkonzept
Richtlinien
- Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen in der Verbandsgemeinde Kirchberg
- Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen in der Verbandsgemeinde Kirchberg