Womrath
Ortsgemeinde Womrath
Die erste urkundliche Erwähnung findet sich in einem Einigungsvertrag der Grafen von Sponheim aus dem Jahr 1299. Als Zeuge dieses Vertrages wird unter anderem ein Ritter von Womrath genannt. Im Mittelalter war Womrath noch von fünf Wüstungen umgeben, an die heute nur noch die Namen erinnern. Funde (Steinbeile) aus der Jungsteinzeit bezeugen, dass schon zu dieser Zeit Menschen hier gelebt haben. Aus der Kelten- und Römerzeit wurden Teile einer Jupiterstatue (Perücke und Blitzstahl aus Bronze), Schmuck, Tongefäße und Urnen entdeckt. Im Ort selbst sind heute noch viele Wohnhäuser aus dem 18. und 19. Jahrhundert erhalten.
1317 erhielt Womrath eine eigene, von einem Priester betreute Kapelle. 1688 wurde von den Franzosen das Simultaneum eingeführt, das bis 1912 bestand. Von der mittelalterlichen Kirche ist nichts erhalten. Die heutige evangelische Kirche liegt zentral im Ort inmitten des umgestalteten ehemaligen Friedhofs, allseitig von Straßen begrenzt. Die Orgel von 1824 wurde im 1. Weltkrieg eingeschmolzen.
Die westlich des Ortes gelegene katholische Kapelle St. Werner wurde 1910-11 nach den Plänen von Eduard Endler erbaut. Der kleine Jugendstilbau hat drei rundbogige Fenster an den Längsseiten und eine fensterlose halbkreisförmige Apsis. Der einfache Hochaltar aus dem 18. Jahrhundert stammt aus der vormals simultanen Dorfkirche. Geschichtlicher Hintergrund: Der Märtyrerknabe Werner von Oberwesel wurde 1273 in Womrath geboren und ist 1287 bei Bacharach ermordet worden. Es kamen Vorwürfe auf, dass er Opfer eines jüdischen Ritualmordes an Karfreitag gewesen sei. Dies führte zu Ausschreitungen gegenüber Juden am Mittelrhein sowie zu Prozessionen nach Oberwesel und Womrath.
Im 17. und 18. Jahrhundert lebten Vorfahren von Johannes Bückler, genannt "Schinderhannes" als Wassermeister auf der Wallenbrück, einem damals sonst unbewohnten Weiler am Rande der Womrather Gemarkung. Der dort fließende Simmerbach bildete zu jener Zeit die Grenze zwischen Baden und der Grafschaft Sponheim und war daher stets interessant für Menschen am Rande der Gesellschaft.
"Sieger im Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" - Kreisebene (2000)
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
In Blau 3 (2:1) goldene Dornenkreuze.
Nach Mitteilung des Staatsarchivs Koblenz vom 2. September 1965 an die Stadt- und Amtsverwaltung Kirchberg (Hunsrück) ist eine Wappenzeichnung für Johann von Womrath, Johannes von Womerod- Wepeling ermittelt worden, die keine Farbangaben enthält, da sie wohl nach einem Siegel von Johann von Womrath angefertigt wurde.
(Staatsarchiv Koblenz 1339 (Abt.701 Nr. 414 Nr. 430) und Abt.1A Nr. 5014.)
In diesen Alten Akten heißt es: Im Schild 3 (2:1) Zackenkreuze. Richtig muss es heißen "Dornenkreuze"
(Gritzner, Heraldische Terminologie u.A.)
Die ehemalige Landesherrschaft über Womrath führten die Grafen von Sponheim von der "vorderen Grafschaft" in Kreuznach, deren Farben Gold-Blau waren. Diese Farben sollte die Gemeinde Womrath führen, also 3 (2:1) goldene Dornenkreuze in Blau.Sitzungsniederschriften
Satzungen der Ortsgemeinde
Bebauungspläne
Nachfolgend sind die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen veröffentlicht. Soweit sie noch nicht rechtswirksam sind, sind sie als Entwurfsfassungen gekennzeichnet. Bei Planänderungen werden grundsätzlich nur die Fassungen wiedergegeben, die zuletzt maßgebend sind. Teilweise müssen auch noch vorherige Fassungen hinzugezogen werden, soweit nur Teilinhalte verändert worden waren (Unterschiede an den Bezeichnungen erkennbar).
Anhand der Übersichtskarte soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Planungen maßgebend und unter welcher Bezeichnung sie nachfolgend zu finden sind.
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:
im Zusammenhang mit Bauvorhaben
(Bauvoranfragen, -anträge, Freistellungsverfahren)Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.zu Verfahren von Bebauungsplänen
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gesamtübersicht
Baugebiet in Flur 18 und 20
- Ursprungsfassung
- 1. Änderung
- Ursprungsfassung
Baugrundstücke
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