Reckershausen
Ortsgemeinde Reckershausen
Erstmals schriftlich erwähnt wird Reckershausen als "Razzenhusun" 1072 in einer Urkunde des Erzbischof Siegfried I. von Mainz. In ihr wird die Befreiung der Eigenkapelle des Grafen Emicho von Ravengiersburg aus dem Verband der Mutterkirche (Nunkirche bei Sargenroth) bestätigt. Die Geschichte des Ortes Reckershausen ist eng verknüpft mit der des Klosters Ravengiersburg. Die Bewohner von Reckershausen waren leibeigene Untertanen des Klosters.
Auf der Gemarkung Reckershausen betrieb man seit dem 17. Jahrhundert bis etwa 1870 Erzabbau in den Gemarkungsteilen "Kronenberg", "Annebach" und "Küch". Eine andere Einnahmequelle war früher das Siebmacherhandwerk.
Reckershausen gehörte seit alters her zum Pfarrsprengel Kirchberg. 1762 erbauten die Piaristen aus Kirchberg eine kleine Kapelle in Reckershausen. 1807 war die Kapelle baufällig und die Gläubigen mussten bei Wind und Wetter zu Fuß nach Kirchberg in die dortige Kirche gehen. Zwischen 1923-1925 erfolgte ein größerer Neubau nach den Plänen des Kölner Architekten Eduard Endler. Der Hochaltar im Inneren von 1723 stammt ursprünglich aus dem St.-Afra-Kloster in Trier.
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
Unter schwarzem Schildhaupt, darin schreitender rotbewehrter, -gezungter goldener Löwe, gespalten, vorn rot-silber geschacht, hinten in Gold ein schwarzes Schräggitter, belegt mit zwei gekreuzten schwarzen Berghämmern.
Der Löwe weist auf die ehemaligen Landesherren, die Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge von Simmern.
Reckershausen lag im ehemaligen Propsteigebiet von Ravengiersburg. Bis zur Auflösung des Stifts 1566 waren sie dessen Vögte, dann bis 1707 die Landesherren über die Propstei. Das vordere Feld nimmt Bezug auf die Hintere Grafschaft Sponheim, die im Ort zahlreiche Hintersassen und 19 "Hofreiten" besaß. Das Schräggitter versinnbildlicht die Maschen eines Siebes, Siebmacherhandwerk und Siebhandel hatten in den vorigen Jahrhunderten große Bedeutung. Die Berghämmer weisen auf den in der Gemarkung betriebenen Erzabbau hin.Sitzungsniederschriften
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Erneute Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB:
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 bzw. § 4a Abs. 3 BauGB sind erfolgt und es wurde der Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist und damit Baurecht für diese Planfassung besteht. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.
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