Ober Kostenz
Ortsgemeinde Ober Kostenz
Die erste urkundliche Erwähnung ist in einem Güterverzeichnis bei der Abtei St. Maximin Trier 1220 zu finden. Als sponheimischer Besitz wurden verschiedene Lehen an Rittergeschlechter vergeben. 1286 bis 1333 ist ein Rittergeschlecht von Ober Kostenz urkundlich bezeugt. Wie auch in Nieder Kostenz gab es eine frühe römische Besiedlung.
Die evangelische Kirche aus dem Jahre 1745 ist besonders bemerkenswert. Die ursprünglich mittelalterliche Kirche war von 1689-1896 simultan. Im Jahr 1700 wurde der Turm renoviert und 1745/46 das Langhaus errichtet. 1793 entstand der heutige Bau. Die Holzausstattung im Inneren wurde 1890 renoviert. Die Stummorgel stammt aus dem Jahr 1891.
Ein großes vorgeschichtliches Gräberfeld und einige Bestattungen aus dem 1. Jahrhundert wurden 1939 und 1949 an der jetzigen Kreisstraße Nr. 10 zur Hunsrückhöhenstraße freigelegt.
Das Ortsbild besticht durch zahlreiche, liebevoll restaurierte Fachwerkhäuser. Im Jahr 1993 wurde der Ort zur schönsten Gemeinde im Regierungsbezirk Koblenz gekürt.
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
Unter zweireihig von Blau und Gold geschachtem Schildhaupt in goldenem Feld roter Schrägbalken,
begleitet oben von einem schwarzen gotischen C, unten von einem schwarzen Halsreif.Das Schildhaupt verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur vorderen Grafschaft Sponheim Amt Kirchberg,
der rote Balken in Gold auf die spätere Badische Herrschaft. Der Buchstabe C weist auf den Ortsnamen (frühere Schreibweise Costenz) und auf den 1310 genannten Ritter Conrad von Costenz hin.
Der schwarze Halsreif (Wendelring) bezieht sich auf die in der Nähe des Eichelberg im Gräberfeld der
Hunsrück-Eifel-Kultur gemachten zahlreichen Funde.Sitzungsniederschriften
Satzungen der Ortsgemeinde
Bebauungspläne
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Ergänzungssatzung "An der L 195"
Aspelwies
Auf Sitters
Bebauungsplan "Heizzentrale Ober Kostenz" Entwurf
Die nachfolgenden Dateien geben den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes wieder und waren Bestandteil der bisherigen Beteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB).
Hinweis:
Als nächster Verfahrensschritt steht die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen an.Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Betriebshof Engelmann" Entwurf
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Betriebshof Engelmann“ ist am 09.05.2013 in Kraft getreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ober Kostenz / Bebauungspläne“.Hinweis:
Die Schlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebshof Engelmann“ enthält geringfügige redaktionelle Veränderungen gegenüber der hier noch veröffentlichten Entwurfsfassung; deshalb sollte bei Bedarf der konkreten Inhalte eine Einsicht in die Originaldokumente erfolgen.Baugrundstücke
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