Lautzenhausen
Ortsgemeinde Lautzenhausen
Zahlreiche frühe Siedlungsspuren auf der Gemarkung Lautzenhausen belegen, dass das Gebiet schon lange vor der urkundlichen Ersterwähnung des Dorfes besiedelt war. Die Bodenfunde reichen zurück in die Eisenzeit. Erstmals urkundlich erwähnt wird Lautzenhausen in einer Urkunde von 1338. Die Grafen von Sponheim, die als Besitzer der Burg Dill unter anderem auch in Lautzenhausen Herrschaftsrechte ausübten, übertrugen Teile der Burg mit den dazugehörigen Orten dem mächtigen Erzbischof Balduin von Trier.
Bis in die 50er Jahre war der Ort landwirtschaftlich geprägt, mit dem Bau des Flughafen Hahns, wurde diese Entwicklung jedoch grundlegend verändert. Dieser Umbruch hinterlässt bis heute Spuren im Ort Lautzenhausen; durch Bevölkerungszuwachs und Ausweisung von Bau- und Gewerbeflächen sowie Zuwächse von Verkehrsströmen.
Trotz diverser Veränderungen im Umfeld Lautzenhausens, sind doch noch viele dörfliche Strukturen erhalten geblieben.
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
Unter blauem Schildhaupt, darin eine silberne Doppelschwinge, blau-gold geschachtes Schild mit überhöhter, eingebogener blauer Spitze, darin ein silberner Brunnen.
Das Schach und die vorherrschenden Wappenfarben (blau-gold) weisen auf die ehemaligen Gebietsherren, die Grafen von Sponheim (Vordere Grafschaft) hin.
Seit mehreren Jahrzehnten ist die Ortslage von Lautzenhausen unmittelbar mit der Liegenschaft des
US-Fliegerhorstes Hahn verbunden,der zudem eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Gemeinde hat.
Hierfür steht die silberne Doppelschwinge auf blauem Grund.
Der stilisiert dargestellte, nicht mehr existente Dorfbrunnen soll an den alten Gemeindemittelpunkt und damit auch an die dörfliche Gemeinschaft als wichtige Grundlage des Gemeinwesens erinnern.Sitzungsniederschriften
Satzungen der Ortsgemeinde
Bebauungspläne
Nachfolgend sind die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen veröffentlicht. Soweit sie noch nicht rechtswirksam sind, sind sie als Entwurfsfassungen gekennzeichnet.
Anhand der Übersichtskarte soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Planungen maßgebend und unter welcher Bezeichnung sie nachfolgend zu finden sind.
Die Gemeinde hat die Planungshoheit für Bebauungspläne mit der Festsetzung von Gewerbe, Industrie- und Sondergebieten auf den Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn übertragen. Die Planunterlagen für diese Bebauungspläne finden Sie hier.
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:
im Zusammenhang mit Bauvorhaben
(Bauvoranfragen, -anträge, Freistellungsverfahren)Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.zu Verfahren von Bebauungsplänen
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gesamtübersicht
Die Stellplatz- und die Werbeanlagensatzung sind nicht in der Übersichtskarte erfasst; hier wird auf die Einzelunterlagen der jeweiligen Satzung verwiesen.
In den Kappesstücker I
Hinweis:
Gemäß Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Frankfurt-Hahn vom 27.07.2016, in Kraft getreten am 19.08.2016, und entgegen dem Hinweis in den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in der Lärmschutzzone 2. Somit bestehen bei der Errichtung von Wohngebäuden keine diesbezüglichen Schallschutzanforderungen.In den Kappesstücker II
- Ursprungsfassung
- 1. Änderung
Hinweis:
Gemäß Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Frankfurt-Hahn vom 27.07.2016, in Kraft getreten am 19.08.2016, und entgegen dem Hinweis in den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in der Lärmschutzzone 2. Somit bestehen bei der Errichtung von Wohngebäuden keine diesbezüglichen Schallschutzanforderungen.Oberdorf
- Ursprungsfassung
- 1. Änderung
Stellplatzsatzung
Unterdorf I
- Ursprungsfassung
- 1. Änderung
Unterdorf II
Unterdorf III Entwurf
Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Wassergall
- Ursprungsfassung
- 1. Änderung
- 2. Änderung
Werbeanlagensatzung
- Ursprungsfassung
Baugrundstücke
Derzeit stehen keine Baugrundstücke zum Verkauf.
Förderprogramme