Laufersweiler

Ortsgemeinde Laufersweiler


Erste Siedlungsspuren auf der Gemarkung von Laufersweiler sind in der Bronze- und Hallstattzeit (1800-600 v. Chr.) zu datieren. Laufersweiler wurde erstmals 1283 urkundlich erwähnt und gehörte zum Hochgericht Rhaunen.

Die Katholische Kirche wurde 1842 erbaut, aufgrund dessen, dass die Vorgängerkirche 1839 durch einen Brand zerstört wurde.

Rathaus

Das ehemalige Rathaus "Auf der Linde" steht in direkter Nähe zu der Kirche. Das Gebäude stammt aus dem 17. Jahrhundert. Ein sehr markanter Vorbau auf der Nordostseite diente in früherer Zeit dem "fahrenden Volk" als Unterstand. Über dem Satteldach erhebt sich der Glockenstuhl mit der alten Dorfglocke von 1841. Die Gemeinde nutzte das Gebäude als Spritzenhaus, Gefängnis und Backhaus. Heute wird das alte Rathaus für Familienfeierlichkeiten und als Versammlungsraum genutzt.

Synagoge

In Laufersweiler befindet sich die einzige noch erhaltene Synagoge des Rhein-Hunsrück-Kreises. Seit dem 18. Jahrhundert ist für Laufersweiler eine jüdische Gemeinde nachweisbar. Erstmals bezeugt ist eine Synagoge im Jahre 1825. Diese wurde in der Progromnacht am 09. November 1938 innen völlig zerstört, aber wegen der hohen Brandgefahr für die umliegenden Anwesen nicht angezündet. 1955 erwarb die Gemeinde das Grundstück. Die Synagoge wurde im April 1985 unter Denkmalschutz gestellt. 1986 erfolgten umfangreiche Restaurierungsarbeiten.

Im Gedenkraum des Erdgeschosses hat der "Förderkreis Synagoge Laufersweiler e.V." ein Museum für jüdische Geschichte des Hunsrücks mit einer umfangreichen Dokumentensammlung und einer Dauerausstellung eingerichtet. Besichtigungen und Führungen sind nach vorheriger Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Tel. 06763/9100) jederzeit möglich.

Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

  • Wappenbeschreibung und -begründung

    In geteiltem Schild oben in Silber ein rotes Balkenkreuz, unten in Schwarz eine silberne Schnalle.

    Die obere Schildhälfte verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zu Kur-Trier.
    Die untere Schildhälfte nimmt Bezug zu dem Wappen Schenk von Schmidtburg.

  • Sitzungsniederschriften

  • Satzungen der Ortsgemeinde

  • Bebauungspläne

    Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bebauungspläne zur Verfügung:

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    Gesamtübersicht


    Dellenbaum


    Auf Dellenbaum II


    In der großen Kohlwies


    Bebauungsplan "In der großen Kohlwies", 2. Änderung Entwurf

    Der Satzungsbeschluss zu der Änderung des Bebauungsplanes ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.

    Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Laufersweiler / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.


    Bebauungsplan "In der großen Kohlwies", 1. Änderung Entwurf

    Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.

    Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Laufersweiler / Bebauungspläne“.

    Hinweis:
    Die nachfolgenden Dateien stellen Auszüge aus der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes „In der großen Kohlwies“ dar und können zum unmittelbaren Vergleich mit den Änderungen herangezogen werden.


    Bebauungsplan "Dellenbaum" und "Im Bergbaum"" Entwurf


    Ergänzungssatzung An der L 182" Entwurf

    Die nachfolgenden Dateien geben den Inhalt des Entwurfs der Ergänzungssatzung wieder und waren Bestandteil der bisherigen Beteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB).

    Hinweis:
    Als nächster Verfahrensschritt steht die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen an.


  • Baugrundstücke

    Hier haben Sie die Möglichkeit, in landschaftlich reizvoller Lage, ein schönes Stück Land für Ihr Traumhaus zu erwerben.

    Wir bieten Ihnen folgende Grundstücke zum Kauf an:

    lfd. Nr.KatasterbezeichnungGröße m²Preis € / m²Kaufpreis
     FlurZählerNenner inkl. Erschließung 
    11461490375,00 €67.725,00 €
    2146151.674 (kann bei Bedarf geteilt werden)75,00 €125.550,00 €
    31461780075,00 €60.000,00 €

    Bei Interesse können Sie sich direkt an die Ortsgemeinde oder an einen Ansprechpartner in unserer Verwaltung wenden.
    Wir beraten Sie gerne.

    Ihre Ansprechpersonen

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