Kirchberg
Stadt Kirchberg
Anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde
Kirchberg, die "Stadt auf dem Berge", besitzt seit 1259 Stadtrechte und ist damit die älteste Stadt des Hunsrücks. 1127 wird sie erstmals in einer Urkunde genannt (Shiriperg, später Kiriperc/ Kyrperg). Entlang der heutigen Hauptstraße befand sich in römischer Zeit die Straßenstation Dumnissus (das heutige Kirchberg), die von Ausonius in seiner Mosella um 368 n.Chr. erwähnt wurde. Die römische Ortsbezeichnung Dumnissus lebt heute noch im Namen des Stadtteils Denzen fort.
Der Fund von 2 Steinsärgen aus dem 2. Jahrhundert an der Simmerner Straße ist zu verzeichnen, heute im Hunsrück-Museum Simmern zu finden. Viele vor- und frühgeschichtliche Einzelfunde sind gegeben.
Zur Erinnerung an die römische Fernstraße von Bingen über Kirchberg nach Trier wurde am Westausgang der Stadt die Nachbildung eines römischen Leugensteines aufgestellt.
Vor dem Einmarsch der französischen Revolutionsheere im Jahre 1794 verlebte Freiherr von Drais, der Erfinder des Laufrades, seine Kindheit in Kirchberg. Im 18. Jahrhundert war Kirchberg Mittelpunkt eines Badischen Oberamtes. Als letzter Badischer Oberamtmann residierte der Vater des Freiherrn von Drais in Kirchberg. Zur Erinnerung an den Erfinder des Laufrades und damit auch des Fahrrades wurde der Freiherr-von-Drais-Radweg ausgewiesen. Eine Nachbildung der Draisine ist vorhanden.
Das älteste Bauwerk ist die katholische Pfarrkirche St. Michael. 1967/68 durchgeführte Grabungen weisen auf kleinere Vorgängerbauten aus dem 8., 9. und 11. Jahrhundert. Ferner wurden römerzeitliche Mauerreste freigelegt und 6 römische Münzen aus dem 2. und 3. Jahrhundert gefunden. Ein Teil einer frühchristlichen Grabplatte gilt als ältestes christliches Zeugnis unseres Raumes. Der heutige Westturm stammt aus dem 13. Jahrhundert, das Kirchenschiff aus dem 15. Jahrhundert. Nach dem Brand der gotischen Kirche 1689 wurde der heutige Haubenhelm aufgesetzt. Bei der Restaurierung 1967/69 fanden sich im Kircheninneren über 70 Steinmetzzeichen. Die Ausmalung ist weitgehend nach historischem Vorbild gestaltet. Die Kanzel, ein beachtliches Werk um 1490, ist aus Sandstein gefertigt. In der Kirche befinden sich Grabdenkmäler aus dem 15. bis 18. Jahrhundert von Mitgliedern des Ortsadels, von Beamten und führenden Bürgern der Stadt. Der Nordwesteingang ist geöffnet. Die Michaelskirche bestand als Simultankirche bis 1965. Dann errichtete die evangelische Pfarrgemeinde die Friedenskirche. Hier befinden sich auch ein Brunnen und ein Gartenhäuschen aus der badischen Zeit.
Das katholische Pfarrhaus wurde 1765 erbaut, es ist das ehemalige Piaristenkloster. Eine Renovierung erfolgte 1977/78; ein früher über dem Portal vorhandenes badisches Wappen aus der Erbauerzeit des Pfarrhauses wurde hierbei wiederhergestellt.
Der mittelalterlicher Marktplatz mit Fachwerkbauten ist einen Besuch wert. Am Marktplatz ist das Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung mit Verkehrsamt zu finden. Die Hauptstraße Nr. 71 - 75 ist ein ehemaliges Burghaus; ein Gebäudekomplex der früheren Herren von Eich mit Wappen und Wendeltreppe aus dem Jahre 1578.
Einer der drei weithin sichtbaren Türme von Kirchberg, der Wasserturm, gilt neben der Michaeliskirche und der Friedenskirche als Wahrzeichen der Stadt. Er wurde 1899 "Auf der Schied" am Südwestrand der Stadt errichtet und 1900 zusammen mit dem Wasserwerk in Betrieb genommen. Der 36 Meter hohe Wasserturm wird heute nicht mehr für die Wasserversorgung benötigt und befindet sich in Privatbesitz.
An der Metzenhausener Straße. 67 befindet sich ein jüdischer Friedhof; die Grabstellen sind noch durch Grabsteine gekennzeichnet.
Geschichtliche Informationen über die Stadtgeschichte findet der Besucher im Heimatmuseum in der Schülergasse in Marktplatznähe. Öffnungszeiten: Mi. und So. jeweils von 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Der Stadtteil Kirchberg-Denzen besitzt die kath. St. Nikolaus-Kapelle mit romanischem Chorturm. Nördlich der Kapelle befindet sich der Römerbrunnen; ein Laufbrunnen, der in den Sommermonaten auch als Wassertrete benutzt werden kann.
Die größte Tochter Kirchbergs und die bedeutendste Hunsrücker Schriftstellerin Nanny Lambrecht, wurde am 15. April 1868 in Kirchberg geboren. Die überaus mutige und sozial engagierte Autorin verlebte ihre Kindheit in Kirchberg. Unter ihren zahlreichen Romanen und Erzählungen sind unter anderem die Hunsrückromane "Armsünderin" und "Das Lächeln der Susanna" (Hajo Knebel).
Patenschaft: Bundeswehr Kastellaun, 2. Führungsunterstützungsbataillon 282.
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
Das Stadtwappen zeigt in einem spätgotischen Rundschild auf rotem Grund winkelmäßig angeordnet abwechselnd je 16 in gold und blau gehaltene Quadrate. Darunter befindet sich die gräfliche Krone.
Frühere Wappenabbildungen zeigen über dem Rundschild eine Mauerkrone, die auf die ehemalige Befestigung der Stadt hinweist.Sitzungsniederschriften
Die Niederschriften finden Sie auf der Homepage der Stadt Kirchberg.
Satzungen der Stadt
Bebauungspläne
Nachfolgend sind die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen veröffentlicht. Soweit sie noch nicht rechtswirksam sind, sind sie als Entwurfsfassungen gekennzeichnet. Bei Planänderungen werden grundsätzlich nur die Fassungen wiedergegeben, die zuletzt maßgebend sind. Teilweise müssen auch noch vorherige Fassungen hinzugezogen werden, soweit nur Teilinhalte verändert worden waren (Unterschiede an den Bezeichnungen erkennbar).
Anhand der Übersichtskarte soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Planungen maßgebend und unter welcher Bezeichnung sie nachfolgend zu finden sind.
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:
im Zusammenhang mit Bauvorhaben
(Bauvoranfragen, -anträge, Freistellungsverfahren)Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.zu Verfahren von Bebauungsplänen
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gesamtübersicht
Am Helzenbach
An der Maitzborner Straße Entwurf
Die nachfolgenden Dateien geben den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes wieder und waren Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Hinweis:
Als nächster Verfahrensschritt steht die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen an.An der Simmerner Straße
Baugebiet III
Hinweis zu den Änderungen
Der Bebauungsplan "Baugebiet III" wurde im Laufe der Jahre vielfach geändert. Um einen Überblick zu erhalten, wurden vor Jahren die geänderten Bereiche bis einschließlich der 10. Änderung in der nachstehenden Übersichtskarte farblich dargestellt. So ist es einigermaßen möglich, die für ein Grundstück geltende Änderungsfassung festzustellen.Bei den Textfestsetzungen zur 7. Änderung handelt es sich um eine Zusammenfassung einschließlich der 8. bis 10. Änderung. Festsetzungen für Teilbereiche sind zwischenzeitlich aufgehoben worden (vgl. 11. und 12. Änderung).
Berghof Entwurf
Mit Beschluss vom 29.10.2015 erfolgte die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und die Feststellung, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
Denzer Lehmkaulen
Friedhofserweiterung
Gewerbepark Tenhaeff
Gewerbepark Tenhaeff, 1. Änderung" Entwurf
Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.In den Gärten
In den Gärten II Entwurf
Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und die Planunterlagen sind noch nicht wirksam.
Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:
Industriegebiet an der B421
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet die Festsetzungen der Originalfassung sowie der 1. Änderung. Für Teilbereiche gibt es noch eine 3. und 4. Änderung, die jedoch noch nicht rechtsverbindlich sind. Beide Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf Änderungen der Planurkunde (Baugrenzen, Verkehrsflächen etc.). Die Textfestsetzungen wurden nicht geändert, so dass die Textfestsetzungen der 2. Änderung nach wie vor gelten.
Industriegebiet an der B 421, 3. Änderung Entwurf
Die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen der Bebauungsplanänderung bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.Industriegebiet an der B 421, 4. Änderung Entwurf
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.Industriegebiet an der B 421, 5. Änderung Entwurf
Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Bauleitplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen und die Planunterlagen sind noch nicht rechtswirksam. Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Jürgen Franz (Tel. 06763/910-311) erkundigen.
Industriegebiet an der B 421, 6. Änderung Entwurf
Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Bauleitplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen und die Planunterlagen sind noch nicht rechtswirksam. Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Jürgen Franz (Tel. 06763/910-311) erkundigen.
Industriegebiet II B 50 / B 421
Der Bebauungsplan ist am 18.08.2022 mit Bekanntmachung des Beschlusses rechtswirksam geworden.
Bis zur Vorlage der elektronischen Fassungen der Schlussfassung der Planunterlagen bleiben die Entwurfsunterlagen zur Information verfügbar. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.Kernstadt
Kernstadt 1, 2. Änderung Entwurf
Der Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kernstadt 1“ ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen der Bebauungsplanänderung bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne.
Die Planunterlagen der 2. Änderung lassen nicht eindeutig erkennen, welche konkreten Einzelveränderungen gegenüber den bisherigen Planungsgrundlagen insbesondere bei den Textfestsetzungen vorgesehen sind. Deshalb werden nachfolgend die bisher maßgebenden Planurkunden zum Bebauungsplan wiedergegeben, mit denen ein konkreter Vergleich zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kernstadt 1“ möglich ist.
Kernstadt 9, 1. Änderung Entwurf
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
Hinweis zur Anlage 5 (Begründung):
Die in der Begründung als Anlage aufgeführte Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Kirchberg mit gestalterischen Vorgaben können Sie unter dem Punkt Satzungen auf dieser Seite einsehen.Kernstadt 9, 2. Änderung und Erweiterung mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes „Verkehrsberuhigte Hauptstraße“ Entwurf
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen der Bebauungsplanänderung bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
Hinweis:
Gegenstand der öffentlichen Auslegung war auch ein Bodengutachten zu den bekannten Altlasten innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung (Altlastuntersuchung – Detailuntersuchung – Projekt Alter Stadtgraben in Kirchberg, Untersuchung Nr. 2004/14, vom 08.05.2014). Die Ausarbeitung wurde allerdings nur in der Papierfassung öffentlich ausgelegt, weshalb eine Wiedergabe an dieser Stelle nicht erfolgt.Liebfrauenbitz
RHE-Deponie Süd-Ost
Salzbitz
Sportanlage Dickenschieder Straße Entwurf
Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung des Bebauungsplanes erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist. Der Bebauungsplan ist somit noch nicht rechtsverbindlich. Es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist.
Unterhalb der Stadthalle
Unterhalb der Stadthalle, 2. Änderung Entwurf
(Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB))
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.Verkehrsberuhigte Hauptstraße
Vorderer Wolf
Wohnpark Simmerner Straße Entwurf
Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.
Baugrundstücke
Im neu erschlossenen Baugebiet "Vorderer Wolf" stehen noch einige Baugrundstücke zum Verkauf. Anfragen senden Sie bitte an "stadt.kirchberg@kirchberg-hunsrueck.de".
Sanierungsgebiete
Oberstraße
Die Ortsgemeinde Gemünden und die Stadt Kirchberg (mit einem neuen Sanierungsgebiet) haben es als Kooperationsverbund geschafft, in das erweiterte Bund-Länder-Programm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen zu werden. Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurden von dem Gemeinderat Gemünden (für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte (Flecken)“ bzw. dem Stadtrat Kirchberg für das Sanierungsgebiet „Oberstraße“) die Sanierungssatzungen beschlossen. Für beide Sanierungsgebiete wurden die Satzungen zum 11.05.2017 bekannt gemacht und sind somit ab dem 11.05.2017 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie unter "Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen".
Innenstadt
Im Bereich der Kernstadt hatte die Stadt Kirchberg mit Satzungen vom 09.04.1986 und 18.01.1993 das Sanierungsgebiet "Innenstadt Kirchberg" förmlich festgelegt. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wurde das Sanierungsgebiet zum 08.10.2020 endgültig aufgehoben.
Gemäß § 154 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts eines Grundstücks entspricht. Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch dei rechtliche und tasächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
Mit der Feststellung der vorgenannten Werte wurde der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück beauftragt. Das Gutachten des Ausschusses ist nachfolgend veröffentlicht.
Die betroffenen Grundstückseigentümer haben für ihre Grundstücke ein entsprechendes Anhörungsschreiben, aus dem sich die Bodenwerterhöhung für das konkrete Grundstück ergibt, erhalten. Zudem fand am 21.02.2024 in der Stadthalle in Kirchberg eine Informationsveranstaltung statt, bei der grundsätzliche Informationen zu den Berechnungen in dem Gutachten erläutert wurden.
Richtlinien
- Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen in der Stadt Kirchberg