Kappel

Ortsgemeinde Kappel


Museeum

Die erste urkundliche Erwähnung Kappels erfolgte 1091 in einer Schenkung Kaiser Heinrich III. an das Hochstift Speyer.

Mehrere römische Landsiedlungen lagen südlich und östlich des Ortes, weswegen man annimmt, dass der Ort wesentlich älter ist.

Kappel liegt an einer Kreuzung zweier wichtiger Straßen, der Hunsrückhöhenstraße und der Straße von Kirn an der Nahe zur Mosel nach Zell. Beide Straßen gehen auf römisch und keltische Wegeverbindungen zurück.

Der Turm der evangelischen Kirche ist im Untergeschoss möglicherweise noch romanisch. Das Langhaus wurde 1747 neu erbaut, der Turm erhielt eine Barockform. Die Glocken stammen von 1779. Die Kirche war von ihrer Erbauung ab bis 1899 eine Simultankirche.

Die katholische Kirche wurde 1898/99 in neugotischem Stil nach den Plänen des Kölner Architekten Eduard Endler errichtet. In der Kirche befindet sich ein Steinrelief aus dem 17. Jahrhundert, das die Grablegung Christi darstellt.

In der Kastellauner Straße steht ein sehenswertes Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert, das Heimathaus "Krone". Die fast 200 Jahre betriebene Gaststätte beherbergt heute ein kleines Museum. Die Besucher bekommen einen Einblick in die baulichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse auf dem Land im 19. Jahrhundert mit teilweise originalen Möbeln aus der Zeit um 1890-1920.

Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

  • Wappenbeschreibung und -begründung

    Über blau-gold geschachtem Schildfuß in Silber eine schwarze Kapelle.

    Der Schildfuß verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur vorderen Grafschaft Sponheim.
    Die Kapelle nimmt Bezug zur Gemeinde und deutet redend den Ortsnamen.

  • Sitzungsniederschriften

  • Satzungen der Ortsgemeinde

  • Bebauungspläne

    Nachfolgend sind die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen veröffentlicht. Soweit sie noch nicht rechtswirksam sind, sind sie als Entwurfsfassungen gekennzeichnet.

    Anhand der Übersichtskarte soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Planungen maßgebend und unter welcher Bezeichnung sie nachfolgend zu finden sind.

    Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:
    im Zusammenhang mit Bauvorhaben
    (Bauvoranfragen, -anträge, Freistellungsverfahren)

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    zu Verfahren von Bebauungsplänen

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Gesamtübersicht


    Auf dem Harres

    • Ursprungsfassung:


    • 1. Änderung:   Entwurf

    Bei den nachfolgenden Dateien handelt es sich um Entwurfsfassungen, d.h. das Aufstellungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.
    Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Eschwies

    • Ursprungsfassung:


    • 1. Änderung:


    • 2. Änderung:


    Heizzentrale Kappel      Entwurf

    Bei der nachfolgenden Datei handelt es sich um eine Entwurfsfassung, d.h. das Bebauungsplanverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach
    § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht. 
    Über den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie sich gerne bei folgendem Ansprechpartner erkundigen:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Idarblick


    Im Kötzewieschen

  • Baugrundstücke

    Hier haben Sie die Möglichkeit, in landschaftlich reizvoller Lage eingerahmt durch die romantischen Flusstäler von Mosel, Rhein und Nahe ein schönes Stück Land für Ihr Traumhaus zu erwerben.

    lfd. Nr.
    Katasterbezeichung
    Größe m²
    Preis € / m²
    Kaufpreis

    Flur
    Zähler
    Nenner



    1
    22
    64
    11
    832
    35,00 €
    29.120,00 €
    2
    22
    59
    15
    1.323
    35,00 €
    46.305,00 €


    59
    10





    58
    6





    57
    9



    3
    21
    24
    2
    767
    97,00 €
    74.399,00 €
    4
    21
    24
    3
    779
    97,00 €
    75.563,00 €
    5
    21
    24
    4
    764
    97,00 €
    74.108,00 €
    6
    21
    24
    5
    770
    97,00 €
    74.690,00 €
    7
    21
    24
    6
    739
    97,00 €
    71.683,00 €
    8
    21
    24
    7
    769
    97,00 €
    74.593,00 €
    9
    21
    24
    8
    767
    97,00 €
    74.399,00 €
    10
    21
    24
    9
    753
    97,00 €
    73.041,00 €
    11
    21
    24
    10
    772
    97,00 €
    74.884,00 €
    12
    21
    24
    12
    781
    97,00 €
    75.757,00 €
    13
    21
    24
    13
    778
    97,00 €
    75.466,00 €


    Bei Interesse können Sie sich direkt an die Ortsgemeinde oder an einen Ansprechpartner in unserer Verwaltung wenden.
    Wir beraten Sie gerne.

    Ihre Ansprechpersonen

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Förderprogramme