Ortsgemeinde Hecken
Die erste urkundliche Erwähnung von Hecken stammt aus dem Jahre 1291. Die Grafen von Sponheim besaßen dort zu jener Zeit einen Hof mit einer Mühle.
Nach dem Ort nannte sich damals auch ein Rittergeschlecht, der erste Vertreter dieses Geschlechtes Heinrich von Hecken gehörte 1290 zu dem Kirchberger Schöffengericht.
Im Bannholz, einem Waldgebiet zwischen Hecken, Lindenschied und Dickenschied findet man noch heute eine große Anzahl von vorgeschichtlichen Grabhügeln. Dort wurde eine Platte gefunden, welche vermutlich Teil einer römischen Fußbodenheizung war. Belegt ist auch eine römische Verbindungsstraße die durch das Waldgebiet Bannholz nach Kirn führte.
In der Zeit des Kalten Krieges existierte zwischen 1957-1967 im Bannholz eine amerikanischie Raketenabschussbasis mit bis zu 12 Raketen. Die Reste dieser Anlage sind heute noch zu sehen.
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
In Gold auf grünem Dreiberg, darin ein silberner Wendelring, ein grüner Heckenrosenstrauch mit einer blau besamten roten Rose.
Die Heckenrose weist redend auf den Ortsnamen der Gemeinde hin (alte Schreibweisen sind: "Hecke", "Heckin", "zu den Hecken"). Die Schreibweise ist seit dem 13. und 14. Jahrhundert gebräuchlich. Der Dreiberg erinnert an das im benachbarten Bannholz liegende größte Gräberfeld Westdeutschlands aus der Hunsrück-Eifel-Kultur und der Römerzeit. Über 130 Grabhügel sind noch erhalten. Der Wendlering weist auf die 1953 entdeckten Funde östlich des Dorfes hin, die aus der Hunsrück-Eifelkultur I stammen.
Gremien
Die Gremien der Ortsgemeinde finden Sie in unserem Ratsinfosystem
Sitzungsniederschriften
Satzungen der Ortsgemeinde
Bebauungspläne
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Ergänzungssatzung "Backesweg"
Fotovoltaik-Bannholz
Im obersten Kappesgarten
Bebauungsplan "Im Obersten Kappesgarten", 2. Änderung Entwurf
(Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch - BauGB)
Mit Beschluss vom 07.07.2011 erfolgte die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und die Feststellung, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.
Nachfolgend werden die Planunterlagen der Schlussfassung dargestellt, die die Inhalte der „Planreife“ der Bebauungsplanänderung wiedergeben. Bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes bleiben diese Unterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Hecken / Bebauungspläne“.Baugrundstücke
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