Ortsgemeinde Gemünden


Der anerkannte Erholungsort Gemünden, auch "die Perle des Hunsrücks" genannt, liegt am Fuße des Soonwaldes.

Die Geschichte erwähnt den Ort erstmals 1304 als Besitz der Grafen von Sponheim. Die Verleihung des Stadtrechtes erfolgte zwischen 1325-1337. Von der einstigen Stadtbefestigung ist jedoch nichts mehr zu sehen.

In der Dorfmitte erkennt man die Türme der evangelischen und katholischen Kirche und hoch darüber sitzt, auf einer Felsenterrasse, das Schloss der Familie von Salis-Soglio.

Die evangelische Kirche enthielt eine reiche Ausstattung an Grabdenkmälern der Freiherren von Schmidtburg, welche vom 15. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts dort begraben wurden. Heute existieren davon nur noch drei.

Nachtwächter

Der Gemündener Hans Peter Lindenbaum bietet nach Absprache Nachtwächterführungen an, bei welchen der historische Ortskern mit einigen historischen Anekdoten begangen wird (Tel. 06765/7461).

Schloss

Das Gemündener Schloss war im 12. Jahrhundert zunächst eine von den Sponheimer Grafen errichtete Burg. 1514 ging die Burg in den Besitz der Schmidtburger Ritter über. 1689 wurde sie durch die Franzosen zerstört und ab 1706 als Schloss wieder aufgebaut.

In den Räumen des Schlosses befinden sich eine Bibliothek und ein bedeutendes Familienarchiv sowie eine umfassende Kunstsammlung.

Geologischer Hunsrücklehrpfad:
Ein dreieinhalb Kilometer langer geologischer Lehrpfad, am Südausgang von Gemünden beginnend, bietet einen reichen Einblick in die verschiedenen Erdzeitalter, vor allem in die Entstehung des Hunsrückschiefers vor etwa 350 Millionen Jahren. Fossilien aus der Kaisergrube (Panzerfisch und Gemündina) haben Weltruhm erlangt. Eine Mineralienausstellung kann am Beginn des Lehrpfades besucht werden. Der Dachschieferabbau hatte früher große Bedeutung in Gemünden. Auf den Schieferhalden finden Hobbysammler heute noch Fossilien.

Waldlehrpfad
Waldlehrpfad

Waldlehrpfad:
Der fünf Kilometer lange Lehrpfad gewährt auf einer Rundwanderung einen Einblick in die Vielfalt der Waldgesellschaften und die Zusammenhänge des Ökosystems Wald. Über 40 Informationstafeln gewähren eine Orientierungs- und Erlebnishilfe. Beginn in der Peter-Meyer-Straße.


Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

  • Wappenbeschreibung und -begründung

    Schild geteilt, oben blau/ gold geschacht, unten in Rot eine silberne Gewandschließe.

    Die obere Schildhälfte verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur vorderen Grafschaft Sponheim.
    Die untere Schildhälfte nimmt Bezug zur Schmidtburg.

  • Sitzungsniederschriften

  • Satzungen der Ortsgemeinde

  • Bebauungspläne

    Nachfolgend sind die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen veröffentlicht; soweit sie noch nicht rechtswirksam sind, sind sie als Entwurfsfassungen gekennzeichnet. Bei Planänderungen werden grundsätzlich nur die Fassungen wiedergegeben, die zuletzt maßgebend sind; teilweise müssen auch noch vorherige Fassungen hinzugezogen werden, soweit nur Teilinhalte verändert worden waren (Unterschiede an den Bezeichnungen erkennbar).

    Teilweise sind Auszüge z.B. der Textfestsetzungen wiedergegeben, die einfacher als Kopiervorlagen verwendet werden können.

    Anhand der Übersichtskarte soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Planungen maßgebend und unter welcher Bezeichnung sie nachfolgend zu finden sind.

    Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:

    im Zusammenhang mit Bauvorhaben
    (Bauvoranfragen, -anträge, Freistellungsverfahren)

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    zu Verfahren von Bebauungsplänen:     

    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Gesamtübersicht


    Abrundungssatzung Panzweiler


    Auf Ehren


    Auf Zeilbaum


    Betriebshof Firma Scherer


    Bebauungsplan "Betriebshof Fa. Scherer - 1. Änderung/Erweiterung" Entwurf

    Mit Beschluss vom 30.05.2012 erfolgte die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und die Feststellung, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.

    Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Gemünden / Bebauungspläne“.


    Im Bangert


    In den Birken

    • 3. Änderung   - ersetzt Ursprungsfassung und vorherige Änderungen -


    In der Lahm


    Kaisergrube


    Kappesflur


    Schlossbitz


  • Baugrundstücke

    Hier haben Sie die Möglichkeit, in landschaftlich reizvoller Lage eingerahmt durch die romantischen Flusstäler von Mosel, Rhein und Nahe ein schönes Stück Land für Ihr Traumhaus zu erwerben.

    lfd. Nr.KatasterbezeichnungGröße m²Preis € / m²Kaufpreis €

    FlurZählerNenner
    inkl. Erschließung
    14101756110,00

    83.160,00

    14102751110,00

    82.610,00

    14103757110,00

    83.270,00

    14104815110,00

    89.650,00

    14105856110,00

    94.160,00

    14106815110,00

    89.650,00

    14107736110,00

    80.960,00

    14108773110,00

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    14109737110,00

    81.070,00

    141010716110,00

    78.760,00

    141011728110,00

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    89.100,00

    1410131.043110,00

    114.730,00

    141014898110,00

    98.780,00

    141015818110,00

    89.980,00

    141018691125,00

    86.375,00

    141019906125,00

    113.250,00

    141021806125,00

    100.750,00

    141022729125,00

    91.125,00

    141023708125,00

    88.500,00


    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Sanierungsgebiete

    Die Ortsgemeinde Gemünden und die Stadt Kirchberg (mit einem neuen Sanierungsgebiet) haben es als Kooperationsverbund geschafft, in das erweiterte Bund-Länder-Programm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen zu werden. Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurden von dem Gemeinderat Gemünden (für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte (Flecken)“ bzw. dem Stadtrat Kirchberg für das Sanierungsgebiet „Oberstraße“) die Sanierungssatzungen beschlossen. Für beide Sanierungsgebiete wurden die Satzungen zum 11.05.2017 bekannt gemacht und sind somit ab dem 11.05.2017 in Kraft getreten.


    Weitere Informationen finden Sie unter "Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen".

  • Örtliches Hochwasserschutzkonzept

  • Richtlinien

    • Richtlinie zur Föderung der Ansiedlung von Ärzt*innen in der Ortsgemeinde Gemünden