Bärenbach

Ortsgemeinde Bärenbach


Bärenbach gehörte wie Sohren 1301 zum Reichslehen des Grafen Eberhard von Sponheim-Kreuznach. Nachdem die Sponheimer die Siedlung erworben hatten, kam sie zum Amt Kirchberg. Im Jahre 1600 waren die Zehntherren die Junker von Wiltberg, der Landschreiber von Kreuznach Gerhard Patrik und die Herren von Bellenhofen. Holzrecht besaß die Gemeinde im Wald Schwarzerstrut.

Seit 1982 ist Bärenbach der geografische Mittelpunkt von Rheinland-Pfalz.

7°, 18' 37,5" östl. Länge, 49° 57' 18,5" nördl. Breite

Statistische Daten der Ortsgemeinde finden Sie beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz


  • Wappenbeschreibung und -begründung

    Geteilt von einer schräglinken blauen Wellenleiste.
    Oben in Silber ein steigender, linksgewendeter, rotbewehrter und rotgezungter schwarzer Bär.
    Unten geschacht von Gold und Blau.

    Die blaue Wellenleiste nimmt Bezug auf den durch den Ort fließenden Bärenbach.
    Der Bär deutet redent den Ortsnamen
    (1310 "Berinbach", 1380 "Berenbach" zu mittelhochdeutsch ber-"Bär").
    Der untere Schildteil verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Vorderen Grafschaft Sponheim.

  • Sitzungsniederschriften

    Die Sitzungsniederschriften finden Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde

  • Satzungen der Ortsgemeinde

  • Bebauungspläne

    Nachfolgend sind die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen veröffentlicht. Soweit sie noch nicht rechtswirksam sind, sind sie als Entwurfsfassungen gekennzeichnet.
    Anhand der Übersichtskarte soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Planungen maßgebend und unter welcher Bezeichnung sie nachfolgend zu finden sind.

    Die Gemeinde hat die Planungshoheit für Bebauungspläne mit der Festsetzung von Gewerbe, Industrie- und Sondergebieten auf den Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn übertragen. Die Planunterlagen für diese Bebauungspläne finden Sie hier.

    Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gerne zur Verfügung:

    im Zusammenhang mit Bauvorhaben
    (Bauvoranfragen, -anträge, Freistellungsverfahren)          

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    zu Verfahren von Bebauungsplänen                                  

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Gesamtübersicht


    Auf'm Bettling II 


    Im Grund (Ergänzungssatzung)


    Im Langenacker  

    Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Unter Anwendung dieser Vorschrift besteht insoweit Baurecht.

  • Baugrundstücke

    Derzeit stehen keine Baugrundstücke zum Verkauf.