Jugend

Jugendzentren

  • Jugendzentrum "Am Zug" Kirchberg

    Logo am Zug

    Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe

    Ansprechpartner(in):
    David Sindhu, Dipl. Sozialpädagoge (FH), Einrichtungsleiter
    Jan Behrensmeyer, Life-Coach + Lerntherapeut
    Susan Sindhu, Pädagogin M.A.
    Oxana Becker, päd. Mitarbeiterin GTS

    Adresse:
    Heinzenbacher Weg 13 • 55481 Kirchberg
    Telefon: 06763/309811
    E-Mail: d.sindhu@am-zug.de • Internet: http://www.am-zug.de
    Blog: www.am-zug.blogspot.com
    f-book: www.facebook.com/AmZug2003

    Öffnungszeiten
    Di-Fr: 16:00 - 22:00 Uhr • Sa: nach Absprache
    Abweichende Öffnungszeiten (z. B. Weihnachtsschließung) werden durch Aushang bekannt gegeben.

    Bemerkungen
    Die Ansprechpartner sind unter der angegebenen Nummer während den Öffnungszeiten erreichbar.

    Der aktuelle Jahresbericht liegt im Zug-Büro aus.

    Trägerschaft
    we-SHARE e.V. - Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
    Silvia Fickus (1. Vorsitzende)
    Dr.-Liesegang-Straße 1
    55743 Idar-Oberstein
    www.we-share.de

  • Jugendzentrum Sohren

    Ansprechpartner*innen
    Verena Sprengnöder (komm. Leitung, Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B.A.)
    Christine Evers (Diplom-Pädagogin)
    Sudipta Thoi (Erzieher)
    Erhard Schmidt (Hausmeister)
    Alyona Schaab (Reinigungskraft)
    Andreas Borger (ehrenamtlicher Mitarbeiter, Volleyballgruppe) - E-Mail: andreas2.borger@gmail.com

    Adresse
    Untere Bergstr. 1a
    55487 Sohren
    Telefon: 06543 980169
    E-Mail: juzsohren@bgv-trier.de
    Webseite: 
    www.jugendzentrum-sohren.de
    Facebook: 
    www.facebook.com/juzsohren
    Instagram: 
    www.instagram.com/juzsohren

    Öffnungszeiten
    Offener Kindertreff (nicht in den Ferien und an Brückentagen)
    Montag und Freitag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Offener Jugendtreff
    Montag: 17:00 Uhr - 20:00 Uhr
    Dienstag: 16:00 Uhr - 20:00 Uhr
    Mittwoch: 16:00 Uhr - 20:00 Uhr
    Freitag: 17:00 Uhr - 22:00 Uhr
    Donnerstag: Ausflugs- und Projekttag (nach Absprache)

    Angebote für Mädchen
    Mittwoch: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Arbeitsschwerpunkte

    • Offener Kinder- und Jugendtreff
    • Mädchen- und Jungenarbeit
    • Ferienbetreuungen und Sonderaktionen
    • Schulungen
    • Kreativität
    • Prävention
    • Sport

    Trägerschaft
    Bistum Trier

Jugendfreizeiten

Zuschüsse zur Durchführung von Jugendfreizeiten

Die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) stellt gemäß den Entscheidungen des Verbandsgemeinderates im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Haushaltsmittel bereit, um Jugendgruppen zur Durchführung von Jugendfahrten, Lagern und Freizeiten Zuschüsse gewähren zu können.

Vorgenannte Veranstaltungen der Jugendbetreuung werden nach folgenden Grundsätzen bezuschusst:

  1. Zuschüsse für Jugendfahrten, Lager, Freizeiten und Seminare im Inland und europäischen Ausland werden für eine Dauer von drei bis vierzehn Tagen gewährt. Die Zuwendung beträgt 2,00 € je Teilnehmer und Tag.
  2. Eine Förderung erfolgt nur, wenn mindestens drei Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Kirchberg teilnehmen. Gefördert werden nur Teilnehmer, die unter 18 Jahre alt sind.
  3. Antragsberechtigt als Veranstalter sind freie Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, organisierte Jugendverbände und Vereine. Zuschüsse beantragt werden können nur für jugendliche Teilnehmer mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Kirchberg.
  4. Die Anträge sind spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg einzureichen, wobei der Zweck, die voraussichtliche Dauer und die Teilnehmerzahl anzugeben sind.
  5. Innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung ist der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg eine Teilnehmerliste mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und eigenhändiger Unterschrift der Teilnehmer sowie ein Program vorzulegen. Gleichzeitig ist anzugeben, auf welches Konto der zu gewährende Zuschuss überwiesen werden soll.
  6. Reisetage werden gefördert, wenn sie mindestens fünf Zeitstunden umfassen und die Fahrt gemeinsam durchgeführt wird.
  7. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel im betreffenden Haushaltsjahr. Ein Rechtsanspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht.
  8. Diese Richtlinien gelten ab 01. Januar 2014. Gleichzeitig treten die bisherigen Richtlinien vom 15. Juni 2001 außer Kraft.