Jugend

Jugendzentren

  • Jugendzentrum "Am Zug" Kirchberg

    Logo am Zug

    Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe

    Ansprechpartner(in):
    David Sindhu, Dipl. Sozialpädagoge (FH), Einrichtungsleiter
    Jan Behrensmeyer, Life-Coach + Lerntherapeut
    Susan Sindhu, Pädagogin M.A.
    Oxana Becker, päd. Mitarbeiterin GTS

    Adresse:
    Heinzenbacher Weg 13 • 55481 Kirchberg
    Telefon: 06763/309811
    E-Mail: d.sindhu@am-zug.de • Internet: http://www.am-zug.de
    Blog: www.am-zug.blogspot.com
    f-book: www.facebook.com/AmZug2003

    Öffnungszeiten
    Di-Fr: 16:00 - 22:00 Uhr • Sa: nach Absprache
    Abweichende Öffnungszeiten (z. B. Weihnachtsschließung) werden durch Aushang bekannt gegeben.

    Bemerkungen
    Die Ansprechpartner sind unter der angegebenen Nummer während den Öffnungszeiten erreichbar.

    Der aktuelle Jahresbericht liegt im Zug-Büro aus.

    Trägerschaft
    we-SHARE e.V. - Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
    Silvia Fickus (1. Vorsitzende)
    Dr.-Liesegang-Straße 1
    55743 Idar-Oberstein
    www.we-share.de

  • Jugendzentrum Sohren

    Ansprechpartner(in)
    Marina Keer (Dipl. Sozialpädagogin), Erziehungsleiterin
    Erhardt Schmidt (Betriebswirt und Schreinermeister)
    Alexander Gergert (Sportlehrer und Vermögensberater)

    Adresse
    Untere Bergstr. 1 • 55487 Sohren
    Telefon: 06543/980169 • Telefax: 06543/980144
    E-Mail: jz-sohren@gmx.de

    Arbeitsschwerpunkte

    • Offener Treff
    • Ferien- und Sonderaktionen
    • Kreativität
    • Prävention durch Erlebnis
    • Medien und
    • Sport

    Trägerschaft
    Bistum Trier

Jugendfreizeiten

Zuschüsse zur Durchführung von Jugendfreizeiten

Die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) stellt gemäß den Entscheidungen des Verbandsgemeinderates im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Haushaltsmittel bereit, um Jugendgruppen zur Durchführung von Jugendfahrten, Lagern und Freizeiten Zuschüsse gewähren zu können.

Vorgenannte Veranstaltungen der Jugendbetreuung werden nach folgenden Grundsätzen bezuschusst:

  1. Zuschüsse für Jugendfahrten, Lager, Freizeiten und Seminare im Inland und europäischen Ausland werden für eine Dauer von drei bis vierzehn Tagen gewährt. Die Zuwendung beträgt 2,00 € je Teilnehmer und Tag.
  2. Eine Förderung erfolgt nur, wenn mindestens drei Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Kirchberg teilnehmen. Gefördert werden nur Teilnehmer, die unter 18 Jahre alt sind.
  3. Antragsberechtigt als Veranstalter sind freie Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, organisierte Jugendverbände und Vereine. Zuschüsse beantragt werden können nur für jugendliche Teilnehmer mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Kirchberg.
  4. Die Anträge sind spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg einzureichen, wobei der Zweck, die voraussichtliche Dauer und die Teilnehmerzahl anzugeben sind.
  5. Innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung ist der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg eine Teilnehmerliste mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und eigenhändiger Unterschrift der Teilnehmer sowie ein Program vorzulegen. Gleichzeitig ist anzugeben, auf welches Konto der zu gewährende Zuschuss überwiesen werden soll.
  6. Reisetage werden gefördert, wenn sie mindestens fünf Zeitstunden umfassen und die Fahrt gemeinsam durchgeführt wird.
  7. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel im betreffenden Haushaltsjahr. Ein Rechtsanspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht.
  8. Diese Richtlinien gelten ab 01. Januar 2014. Gleichzeitig treten die bisherigen Richtlinien vom 15. Juni 2001 außer Kraft.