Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen

Beschreibung

Hoheitssymbole des deutschen Staates sind geschützt und dürfen nur von den jeweiligen staatlichen Organen benutzt werden. Die Verwendung des Bundesadlers, kommunaler Wappen, oder Landeswappen durch Dritte ist jedoch mit einer Erlaubnis möglich. Die Verwendung zu wissenschaftlichen sowie Lehr- oder Sammlerzwecken kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne gesonderte Genehmigung erfolgen.


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