Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 – 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
- die Erschließung gesichert ist.
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.
Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)Die nachstehenden Bauantragsunterlagen sind immer von Ihnen und Ihrem Planer zu unterzeichnen und im Original bei uns einzureichen. Ein Bauantrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- Vordruck Bauantrag (3-fach):
Name, Adresse, Ihre Telefonnummer und die des Planers, Lage des Grundstückes; - Vordruck Baubeschreibung (3-fach);
- Amtlicher Lageplan (3-fach)
zu erhalten beim Vermessungs- und Katasteramt Simmern; muss aktuellen Datums sein;
konkreter Standort des zu errichtenden Gebäudes ist von Ihrem Planer einzuzeichnen; - Bauzeichnungen (3-fach)
Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, Darstellung Entwässerungsanlagen, Darstellung der Höhenangaben des natürlichen Geländes und des Straßenniveaus; - Berechnungen (3-fach):
Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bruttorauminhalt, Nachweis zur Vollgeschossigkeit,
Fußbodenhöhe des Erdgeschosses, Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung; - Statistischer Erhebungsbogen:
erhältlich bei Ihrem Planer/Architekten/Entwurfverfassers.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Rechtsgrundlage