Kinderreisepass

  • Leistungsbeschreibung

    Der Kinderreisepass darf ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. 

    Die Kinder erhalten einen eigenen Personalausweis bzw. einen eigenen Reisepass. Nähere Infos hierzu erhalten Sie von den beiden Mitarbeiterinnen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende