Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.
Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.
Teaser
Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
- Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
- Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)
Zudem sind mitzubringen:
- Maulkorb,
- Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
- Führleine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?