Straßenschäden/Gehwegschäden

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende