Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Teaser
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:
- Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
- Sie haben ein Nutzerkonto – BundID – die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de
- Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
- Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg
Sie können Ihre Familienmitglieder ebenfalls mit ihrem Zugang zu dem digitalen Prozess mit ummelden.
Nachfolgend der Link für die Wohnsitzanmeldung:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare