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Förderung des Baus von Brauchwasserspeichern


Trinkwasser ist unser kostbarstes Gut. Um diese Ressource zu schonen, ist in vielen Fällen eine Nutzung von Regenwasser (Brauchwasser) sinnvoll.

Die Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchberg hat am 20.12.2023 dazu eine Richtlinie zur Förderung der Brauchwassernutzung auf privaten Grundstücken und Vereine und kommunale Gebietskörperschaften beschlossen, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist.

Gefördert werden der erstmalige Kauf und die erstmalige Einrichtung privater Wasserspeicher zur Nutzung des gesammelten Niederschlagswassers für Bewässerungszwecke im Garten bzw. für Grünflächen, bzw. zur Bewässerung von Sportanlagen und Grünflächen durch Vereine und kommunale Gebietskörperschaften. Die konkreten Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Förderung ergeben sich aus der nachfolgend beschlossenen Förderrichtlinie.

Jeder kann seinen Beitrag leisten und gleichzeitig Geld sparen!
Anträge können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Herrn Lothar Henn, Telefon 06763-910518, möglichst unter der Verwendung des Antragsformulars, das für Sie unter https://www.kirchberg-hunsrueck.de/de/rathaus/buergerservice/formulare/ abrufbar ist, gestellt werden. Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.