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Aktuelle Meldungen

Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen 

Ab sofort können Lichtbilder vor Ort bei unserem Einwohnermeldeamt mit dem digitalen Aufnahmesystem PointID erstellt werden. Dafür fällt eine Gebühr in Höhe von 6 Euro an. Ausgedruckte Bilder können ab dem 01.08.2025 nicht mehr verwendet werden. Eine Ausnahme dieser Regelung stellt ein Lichtbild mit beigefügtem QR-Code dar. Fotos für Führerscheine und Fischereischeine müssen noch in Papierform vorgelegt werden.


Ortsbürgermeisterwahl Büchenbeuren am 15.06.2025


Digitaler Gewerbesteuerbescheid ab sofort möglich

  • Informationen zum digitalen Gewerbesteuerbescheid 

    Für Unternehmen besteht ab sofort die Möglichkeit einen digitalen Gewerbesteuerbescheid zu erhalten. Bei der Einreichung Ihrer Gewerbesteuererklärung wählen Sie die elektronische Zustellung als Bekanntgabe aus. Sie benötigen darüber hinaus das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto. Dieses Nutzerkonto wird von ELSTER bereitgestellt und beinhaltet ein integriertes Postfach für Mitteilungen und behördliche Bescheide. 

    Weitere Infos finden Sie in dem nachfolgenden Flyer der vom Ministerium der Finanzen erstellt wurde.


Elektronische Rechnungen ab 01.04.2025

  • Informationen zur Einreichung von elektronischen Rechnungen

    Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies regelt § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) und gilt unabhängig vom Auftragswert. 

    Die Übergangsfristen die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergeben und die den B2B-Bereich (Unternehmen untereinander) betreffen, gelten für Behörden und öffentliche Aufträge nicht.

    Wir bitten Sie daher, ab dem 01.04.2025 nur noch elektronische Rechnungen über den zentralen Rechnungseingang des Landes RLP (ZRE) zu übermitteln. Dies gilt auch für alle 39 Ortsgemeinden, die Stadt Kirchberg, sowie für die von uns verwalteten Zweckverbände.

    Eingereicht werden können nur noch Rechnungen in der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung, sowie ZuGFeRD-Rechnungen im Profil X-Rechnung. Rechnungsbegründende Anlagen müssen Base64-kodiert sein und können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS. Alle Unterlagen müssen unterschiedliche Namen haben. Es wird nur eine Rechnung pro E-Mail anerkannt, die Gesamtgröße inkl. aller Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten. 

    Es kann immer nur 1 Rechnung eingereicht werden. Wenn Sie mehrere Rechnungen an uns übersenden möchten, müssen Sie diese einzeln über den Zentralen Rechnungseingang hochladen.

    Nähere Infos finden Sie auf der Seite des Landes unter https://e-rechnung.service.rlp.de

    Behördenname:Verbandsgemeinde Kirchberg
    Leitweg-ID:071405004000-001-94
    PEPPOL-ID:0204:071405004000-001-94

    Folgende Übertragungskanäle gibt es:

    E-Mail: Hierfür ist eine Registrierung mit "Mein Unternehmenskonto" auf Basis von ELSTER erforderlich. Die folgende email-Adresse ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de ist für den Versand von E-Rechnungen zu verwenden.

    PEPPOL: Hier ist keine Registrierung erforderlich, allerdings müssen Sie über einen Service Provider verfügen, der im Peppol-Netzwerk gelistet ist. 

    Für Fragen hinsichtlich des Registrierungsprozesses am ZRE sowie der Einreichung von Rechnungen können Sie über die nachfolgende email-Adresse Support erhalten: ERechnung@mastd.rlp.de 

    Bitte beachten Sie, dass bei der Einreichung der E-Rechnung am ZRE eine Bestätigungsmail an ihre angegebene E-mail-Adresse versendet wird. Auch dann, wenn die Zustellung nicht erfolgreich war. Bitte geben Sie keine no-reply-E-mail-Adresse an!!!

    Da der zentrale Rechnungseingang nur für Rechnungen zur Verfügung steht, können keine Mahnungen oder Schriftverkehr über diesen Zentralen Rechnungseingang abgewickelt werden. Für Mahnungen nutzen Sie bitte unsere zentrale Email-Adresse der Verbandsgemeinde Kirchberg: zv-vg@kirchberg-hunsrueck.de 

    Die Umsatzsteuer-IDs unserer Mandanten finden Sie hier.


Bundestagswahl 23.02.2025

  • Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung im Rhein-Hunsrück-Kreis 

    Der Rhein-Hunsrück-Kreis, die Stadt Boppard und die vier Verbandsgemeinden im Landkreis laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Präsentation der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung ein. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 28. Oktober 2025, um 18:00 Uhr im großen Saal der Stadthalle Boppard (Oberstraße 141, 56154 Boppard) statt.

    Ergebnisse als Meilenstein für die Energiewende

    Die Kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, um die Wärmewende im Rhein-Hunsrück-Kreis voranzubringen und die Grundlage für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung zu schaffen. In den vergangenen Monaten wurden Daten erhoben, Potenziale analysiert und Szenarien entwickelt. Nun liegen die Ergebnisse vor, die den Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen – von der Nutzung erneuerbarer Energien über den Ausbau effizienter Wärmenetze bis hin zu Maßnahmen zur Energieeinsparung.

    „Mit der kreisweit koordinierten Kommunalen Wärmeplanung haben wir erstmals eine fundierte Datengrundlage geschaffen, die uns zeigt, wo wir heute stehen und wie wir morgen eine klimafreundliche Wärmeversorgung gestalten können“, betont Jörg Haseneier, Bürgermeister der Stadt Boppard, die federführend für alle Kommunen im Landkreis das Projekt geleitet hat. „Die Ergebnisse machen deutlich: Wir haben große Potenziale im Bereich erneuerbarer Energien, die wir gezielt nutzen können. Gleichzeitig sind Investitionen und die Mitwirkung vieler Akteure notwendig – von den Kommunen über die Energieversorger bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern selbst. Nur gemeinsam können wir den Weg zu mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit erfolgreich gehen.“

    Transparenz und Dialog im Vordergrund

    Die Bürgerinformationsveranstaltung bietet nicht nur Einblicke in die Analyse und die erarbeiteten Maßnahmenpakete, sondern auch die Möglichkeit zum direkten Austausch. Nach der Präsentation stehen an verschiedenen Thementischen Ansprechpartner aus der Verwaltung und dem Planungsteam zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Rückmeldungen aus der Bürgerschaft aufzunehmen.

    Teilnahme und Livestream

    Zur besseren Planung wird um eine vorherige Anmeldung an klimaschutz@boppard.de gebeten. Wer nicht persönlich vor Ort sein kann, hat die Möglichkeit, die Veranstaltung per Livestream auf dem Youtube-Kanal der Stadt Boppard zu verfolgen unter folgendem Link: https://youtube.com/live/NHAgmBi8Qz4

    Gemeinsam Verantwortung übernehmen

    Mit der Vorstellung der Ergebnisse ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, doch die Umsetzung steht erst am Anfang. Der Rhein-Hunsrück-Kreis lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich einzubringen. Denn die Wärmewende kann nur gelingen, wenn Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen und die nächsten Schritte konsequent angehen.

    Die kreisweit koordinierte Kommunale Wärmeplanung wurde federführend von der Stadt Boppard gemeinsam mit den vier Verbandsgemeinden und mit Unterstützung des Rhein-Hunsrück-Kreises erstellt. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziell gefördert.


    Peter Müller, Bürgermeister

  • Startschuss für das Kreisentwicklungskonzept für den Rhein-Hunsrück-Kreis 

    „Gelobtes Land. Unser Kreis. Unsere Zukunft.“ – unter diesem Titel soll das Kreisentwicklungskonzept (KEK) für den Rhein-Hunsrück-Kreis stehen. Im Zuge des Prozesses wird eine themenübergreifende Zehn-Jahres-Strategie für eine zukunftsfähige Entwicklung des Landkreises entstehen. „Der Rhein-Hunsrück-Kreis ruht sich nicht auf seinen Stärken aus, sondern will ein Leitbild für die Zukunft entwickeln, um rechtzeitig die entsprechenden Weichen stellen zu können“, erläutert Landrat Volker Boch.

    Das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln wurde vom Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises mit der Erstellung des Kreisentwicklungsprozesses beauftragt und ist in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung in die Bearbeitung im Frühjahr 2024 eingestiegen. Am 27. August 2024 hat sich die Lenkungsgruppe, der neben dem Landrat die Bürgermeister der Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard, die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie ein Vertreter des Regionalrats Wirtschaft angehören, zum ersten Mal zum Kreisentwicklungskonzept ausgetauscht.

    Die Zukunftsaufgaben rund um Leben, Wohnen und Arbeiten können nicht allein auf den Ebenen der Stadt Boppard, der Verbandsgemeinden oder des Kreises bearbeitet werden. Daher wird das Kreisentwicklungskonzept gemeinsam mit der Öffentlichkeit und den wichtigen Akteurinnen und Akteuren vor Ort entwickelt.

    Um in dem Entwicklungsprozess von Anfang an eine möglichst hohe und breite Beteiligung  hinsichtlich der Konzepterstellung zu erreichen, ist die Projektwebsite mit allen Informationen rund um das Kreisentwicklungskonzept unter dem Link https://open-werkstadt.de/projekte/rhein-hunsrueck-kreis/ oder über den untenstehenden QR-Code ab sofort abrufbar.

    In den kommenden Wochen startet eine Beteiligung der Öffentlichkeit, in deren Rahmen sich alle Bürgerinnen und Bürger über den Beteiligungsbutton zur Zukunft im Rhein-Hunsrück-Kreis äußern können.

    QR-Code zur Website Kreisentwicklungskonzept Rhein-Hunsrück-Kreis: https://open-werkstadt.de/projekte/rhein-hunsrueck-kreis/



    QR-Code zum Video auf dem Instagram-Kanal der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis: https://www.instagram.com/p/C_k0aTTo-jw/
     

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