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Aktuelle Meldungen
Elektronische Rechnungen ab 01.04.2025
Informationen zur Einreichung von elektronischen Rechnungen
Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies regelt § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) und gilt unabhängig vom Auftragswert.
Die Übergangsfristen die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergeben und die den B2B-Bereich (Unternehmen untereinander) betreffen, gelten für Behörden und öffentliche Aufträge nicht.
Wir bitten Sie daher, ab dem 01.04.2025 nur noch elektronische Rechnungen über den zentralen Rechnungseingang des Landes RLP (ZRE) zu übermitteln. Dies gilt auch für alle 39 Ortsgemeinden, die Stadt Kirchberg, sowie für die von uns verwalteten Zweckverbände.
Eingereicht werden können nur noch Rechnungen in der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung, sowie ZuGFeRD-Rechnungen im Profil X-Rechnung. Rechnungsbegründende Anlagen müssen Base64-kodiert sein und können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS. Alle Unterlagen müssen unterschiedliche Namen haben. Es wird nur eine Rechnung pro E-Mail anerkannt, die Gesamtgröße inkl. aller Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten.
Nähere Infos finden Sie auf der Seite des Landes unter https://e-rechnung.service.rlp.de
Behördenname: Verbandsgemeinde Kirchberg Leitweg-ID: 071405004000-001-94 PEPPOL-ID: 0204:071405004000-001-94 Folgende Übertragungskanäle gibt es:
E-Mail: Hierfür ist eine Registrierung mit "Mein Unternehmenskonto" auf Basis von ELSTER erforderlich. Die folgende email-Adresse ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de ist für den Versand von E-Rechnungen zu verwenden.
PEPPOL: Hier ist keine Registrierung erforderlich, allerdings müssen Sie über einen Service Provider verfügen, der im Peppol-Netzwerk gelistet ist.
Für Fragen hinsichtlich des Registrierungsprozesses am ZRE sowie der Einreichung von Rechnungen können Sie über die nachfolgende email-Adresse Support erhalten: ERechnung@mastd.rlp.de
Bundestagswahl 23.02.2025
Start der kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Kirchberg
Die vier Verbandsgemeinden und die Stadt Boppard haben sich zusammengetan, um die kommunale Wärmeplanung voranzutreiben. Sie ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaziele und zur Förderung der Energiewende vor Ort. Durch die Erhebung und Analyse des aktuellen Wärmebedarfs sowie der vorhandenen Infrastruktur sollen maßgeschneiderte Konzepte entwickelt werden, die den spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten der beteiligten Kommunen gerecht werden. Im Fokus stehen dabei die Reduktion von CO2-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor. Das Zieljahr für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ist 2040, im Einklang mit dem kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz, dem der Landkreis Rhein-Hunsrück beigetreten ist.
Projektablauf und Bürgerbeteiligung
Der erste Schritt des Projekts umfasst eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Wärmeversorgung und -verteilung. Eine präzise Datengrundlage ist von entscheidender Bedeutung für die kommunale Wärmeplanung. Da nicht alle relevanten Daten ohne die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger erfasst werden können, werden diese gebeten, an einer Online-Umfrage zur Erhebung der Gebäudedaten teilzunehmen (Link: https://heatbeat.de/rhk/). Auf Grundlage der Bestandsanalyse und einer Potenzialanalyse für den Einsatz von erneuerbaren Energien werden in Anlehnung an die regionalen Rahmenbedingungen für verschiedene Teilgebiete Maßnahmen für eine nachhaltige Wärmeversorgung abgeleitet. Das Vorhaben wird vom Bund gefördert und in Kooperation mit dem Ingenieurbüro EMCEL und der Firma heatbeat nrw GmbH umgesetzt.
Die Planung wird dabei alle relevanten Aspekte wie technische Machbarkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und soziale Akzeptanz berücksichtigen. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen liefern, die sukzessive umgesetzt werden können. Wichtig ist dabei, dass die erarbeiteten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtend sind und es auch keine gebäudescharfen Aussagen zur Wärmeversorgung getroffen werden.
HELFEN SIE MIT, DIE ENERGIEWENDE VORANZUTREIBEN!!!
Peter Müller, BürgermeisterStartschuss für das Kreisentwicklungskonzept für den Rhein-Hunsrück-Kreis
„Gelobtes Land. Unser Kreis. Unsere Zukunft.“ – unter diesem Titel soll das Kreisentwicklungskonzept (KEK) für den Rhein-Hunsrück-Kreis stehen. Im Zuge des Prozesses wird eine themenübergreifende Zehn-Jahres-Strategie für eine zukunftsfähige Entwicklung des Landkreises entstehen. „Der Rhein-Hunsrück-Kreis ruht sich nicht auf seinen Stärken aus, sondern will ein Leitbild für die Zukunft entwickeln, um rechtzeitig die entsprechenden Weichen stellen zu können“, erläutert Landrat Volker Boch.
Das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln wurde vom Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises mit der Erstellung des Kreisentwicklungsprozesses beauftragt und ist in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung in die Bearbeitung im Frühjahr 2024 eingestiegen. Am 27. August 2024 hat sich die Lenkungsgruppe, der neben dem Landrat die Bürgermeister der Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard, die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie ein Vertreter des Regionalrats Wirtschaft angehören, zum ersten Mal zum Kreisentwicklungskonzept ausgetauscht.
Die Zukunftsaufgaben rund um Leben, Wohnen und Arbeiten können nicht allein auf den Ebenen der Stadt Boppard, der Verbandsgemeinden oder des Kreises bearbeitet werden. Daher wird das Kreisentwicklungskonzept gemeinsam mit der Öffentlichkeit und den wichtigen Akteurinnen und Akteuren vor Ort entwickelt.
Um in dem Entwicklungsprozess von Anfang an eine möglichst hohe und breite Beteiligung hinsichtlich der Konzepterstellung zu erreichen, ist die Projektwebsite mit allen Informationen rund um das Kreisentwicklungskonzept unter dem Link https://open-werkstadt.de/projekte/rhein-hunsrueck-kreis/ oder über den untenstehenden QR-Code ab sofort abrufbar.
In den kommenden Wochen startet eine Beteiligung der Öffentlichkeit, in deren Rahmen sich alle Bürgerinnen und Bürger über den Beteiligungsbutton zur Zukunft im Rhein-Hunsrück-Kreis äußern können.
QR-Code zur Website Kreisentwicklungskonzept Rhein-Hunsrück-Kreis: https://open-werkstadt.de/projekte/rhein-hunsrueck-kreis/
QR-Code zum Video auf dem Instagram-Kanal der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis: https://www.instagram.com/p/C_k0aTTo-jw/


Pächter (m/w/d) Kiosk
Freibad Gemünden gesucht!
Die Verbandsgemeinde Kirchberg sucht für die Freibad-Saison 2025 neue Betreiber für den Kiosk.

Aktuelle Wahlergebnisse der Kommunal- und Europawahl 2024

Förderung des Baus von Brauchwasserspeichern
Trinkwasser ist unser kostbarstes Gut. Um diese Ressource zu schonen, ist in vielen Fällen eine Nutzung von Regenwasser (Brauchwasser) sinnvoll.
Die Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchberg hat am 20.12.2023 dazu eine Richtlinie zur Förderung der Brauchwassernutzung auf privaten Grundstücken und Vereine und kommunale Gebietskörperschaften beschlossen, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist.

Neues aus der Verwaltung
Ab sofort können Sie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden online beantragen und bezahlen. Die Prozesse finden Sie unter Menü -> Antragsformulare -> Standesamt

Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten
Die jeweiligen Richtlinien für die entsprechenden Körperschaften finden Sie auf den folgenden Seiten:


Kommunale Energie Kirchberg – Anstalt des öffentlichen Rechts“ (KEK)
Die Verbandsgemeinde Kirchberg, die Stadt Kirchberg und alle 39 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kirchberg haben zum 01.04.2024 die „Kommunale Energie Kirchberg Anstalt öffentlichen Rechts“ (KEK) gegründet.